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Gemeinde Hürtgenwald

Antrag für Unionsbürger:innen auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl

Unionsbürger können an der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. 

 

Unionsbürger mit Wohnung oder sonstigem gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland werden erstmalig nur auf förmlichen Antrag (amtliches Formblatt) und nur nach Abgabe einer Versicherung an Eides Statt in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung oder ihren sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben. Auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet. 

Sie erhalten weitere Informationen sowie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis unter nachfolgendem Link:

Frau Helga Bethlehem
Sachbearbeitung

Erläuterungen und Hinweise