Eine Meldebescheinigung können Sie persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragen.
Soll eine Meldebescheinigung für eine dritte Person ausgestellt werden, ist der Personalausweis oder Reisepass sowie eine schriftliche Vollmacht dieser Person vorzulegen. Eltern brauchen jedoch für Ihre Kinder die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben keine Vollmacht.
9,00 Euro
Gebührenbefreiung (z.B. für Rentenzwecke) kann erteilt werden, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden
Die Meldebescheinigung wird sofort ausgestellt.