Angaben Korruptionsbekämpfungsgesetz
Für die Gemeinde Hürtgenwald
Veröffentlichung der Angaben der Mandatsträger und des Bürgermeisters der Gemeinde Hürtgenwald gemäß § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz (GV. NRW. Nr. 1, 2005, S. 8)
Der Landtag NRW hat am 15.12.2004 das Korruptionsbekämpfungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz ist am 01.03.2005 in Kraft getreten.
Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz gilt das Gesetz für Mitglieder des Rates sowie für die sachkundigen Bürger gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung.
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 15.09.2005 beschlossen, den Anforderungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes und den Angaben im Sinne von § 43 Abs. 3 der Gemeindeordnung durch den Erlass einer sogenannten Ehrenordnung zu entsprechen.
Nach § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes und § 1 der Ehrenordnung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald geben die Mitglieder nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes dem Bürgermeister schriftlich Auskunft über:
- Ausgeübter Beruf und Beraterverträge
- Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes
- Mitgliedschaft in Organen von rechtlich verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen
- Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
- Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien
Die Gemeinde Hürtgenwald hat nach Erlass der Ehrenordnung die Mandatsträger angeschrieben und um Mitteilung der entsprechenden Daten auf einem vorbereiteten Fragebogen gebeten. Die in den Fragebögen bisher gemachten Angaben zu 1. bis 5. werden hiermit veröffentlicht.
In gleicher Weise werden ebenfalls Angaben des Bürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz veröffentlicht.
I. Mitglieder des Rates der Gemeinde Hürtgenwald
II. Sachkundige Bürgerinnen und Bürger
III. Bürgermeister
1. Buch, Axel
zu 1. Bürgermeister
a. Südkom Dienstleistungsgesellschaft: Geschäftsführer
b. GWS im Kreis Düren mbH: Aufsichtsratsmitglied
c. Wasserversorgungszweckverband Perlenbach: Vorsitzender der Verbandsversammlung
d. Rureifel-Tourismus e.V., Vorstandsmitglied
e. Wasserverband Eifel-Rur, Körperschaft des öffentlichen Rechts:Mitglied i. Widerspruchsausschuss
zu 5. HöhenArt Hürtgenwald e.V.: Vorsitzender
Forstbetriebsgemeinschaft Hürtgenwald-Kreuzau: Vorsitzender
Angaben der Ratsmitglieder und Sachkundigen Bürger finden Sie hier:
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Ang. Korruptionsbekämpfung - Ratsmitglieder -
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Ang. Korruptionsbekämpfung - sachkundige Bürger