Steuern und Gebührenverzeichnis - Stand: Januar 2010
Steuersätze:
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Grundsteuer A: |
269 v. H. |
| Grundsteuer B: | 381 v. H. |
| Gewerbesteuer: | 403 v. H. |
Hundesteuer:
| für den ersten Hund: | 66,00 ¤ |
| für den zweiten Hund je Hund: | 78,00 ¤ |
| für den dritten Hund und mehr je Hund: | 96,00 ¤ |
| für gefährliche Hunde je Hund: | 660,00 ¤ |
Vergnügungssteuer:
| Geldspielgeräte: | 540,00 ¤ |
| Unterhaltungsgeräte: | 276,00 ¤ |
Zweitwohnungssteuer:
bemißt sich nach der Jahresrohmiete (Festsetzung durch Finanzamt) mulitipiziert mit der Indexveränderung (486,27%) Steuersatz: 10 %
Gebühren
Kanalbenutzungsgebühren
1. Grundgebühr (jährlich)
entfällt
2. Mischwasser (Schmutz- und
Niederschlagswasser)
entfällt
3. Schmutzwasser
4. Vorgeklärtes Schmutzwasser
entfällt
Schmutzwasser (neu)
1. Grundgebühr (jährlich)
81,00¤/ Anschluss
2. Schmutzwasser
3,26 ¤/ m³
Niederschlagswasser (neu)
1. Grundgebühr (jährlich)
69,00 ¤/Anschluss
2. Niederschlagswasser
0,73 ¤/ m³
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
1. Abfusslose Gruben
32,25 ¤/ m³
2. Kleinkläranlagen
a) Die den anerkannten Regeln der Tenchink
entsprechen
38,33 ¤/m³
b) Die den anerkannten Regeln der Technik
nicht entsprechen
38,33 ¤/m³
Abfallbeseitigung
a) Restmüllgefäße
Bei 14-tägiger Entleerung beträgt die jährliche
Gebühr
für ein 60 l-Gefäß
144,12 ¤
für ein 120 l-Gefäß
239,52 ¤
für ein 240 l-Gefäß (neu)
430,32 ¤
für ein 1.100 l-Gefäß
1797,48 ¤
Die monatliche Entleerungsgebühr beträgt
für ein 1.100 l-Gefäß
850,56 ¤
b) Biotonne
Bei 14-tägiger Entleerung beträgt die jährliche
Gebühr
für ein 120 l-Gefäß
101,04 ¤
für ein 240 l-Gefäß
166,56 ¤
Bestattungswesen
1. für ein Einzelgrab
1032,00 ¤
2. für ein Doppelgrab
2154,00 ¤
3. für ein Urnengrab
1032,00 ¤
4. für ein Reihengrab
294,00 ¤
5. für ein Urnenreihengrab
294,00 ¤
6. für ein anonymes Urnengrab
294,00 ¤
7. für ein Rasenreihengrab
1020,00 ¤
8. für die Benutzung der Leichenhalle
270,00 ¤
9. für den Aushub und die Bestattung
a) Urnengrab
260,00 ¤
b) Normalgrab
515,00 ¤
10. Durchführung der Bestattung
435,00 ¤
Winterdienst
0,83 ¤