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Steuern und Gebührenverzeichnis - Stand: Januar 2010

Steuersätze:

Grundsteuer A:

269 v. H.
Grundsteuer B: 381 v. H.
Gewerbesteuer: 403 v. H.

Hundesteuer:

für den ersten Hund:    66,00 ¤
für den zweiten Hund je Hund:   78,00 ¤
für den dritten Hund und mehr je Hund:   96,00 ¤
für gefährliche Hunde je Hund: 660,00 ¤

Vergnügungssteuer:

Geldspielgeräte: 540,00 ¤
Unterhaltungsgeräte: 276,00 ¤

Zweitwohnungssteuer:

bemißt sich nach der Jahresrohmiete (Festsetzung durch Finanzamt) mulitipiziert mit der Indexveränderung (486,27%) Steuersatz: 10 %

Gebühren

Kanalbenutzungsgebühren

1. Grundgebühr (jährlich)

entfällt

2. Mischwasser (Schmutz- und
Niederschlagswasser)

entfällt

3. Schmutzwasser

 

4. Vorgeklärtes Schmutzwasser

entfällt


 

Schmutzwasser (neu)

1. Grundgebühr (jährlich)

81,00¤/ Anschluss

2. Schmutzwasser

3,26 ¤/ m³


Niederschlagswasser (neu)

1. Grundgebühr (jährlich)

69,00 ¤/Anschluss

2. Niederschlagswasser

0,73 ¤/ m³


Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

1. Abfusslose Gruben

32,25 ¤/ m³

2. Kleinkläranlagen
a) Die den anerkannten Regeln der Tenchink
entsprechen

38,33 ¤/m³ 

b) Die den anerkannten Regeln der Technik
nicht entsprechen

38,33 ¤/m³


Abfallbeseitigung

a) Restmüllgefäße

Bei 14-tägiger Entleerung beträgt die jährliche
Gebühr

für ein 60 l-Gefäß

144,12 ¤

für ein 120 l-Gefäß

239,52 ¤

für ein 240 l-Gefäß (neu)

430,32 ¤

für ein 1.100 l-Gefäß

1797,48 ¤

Die monatliche Entleerungsgebühr beträgt

für ein 1.100 l-Gefäß

850,56 ¤

b) Biotonne

Bei 14-tägiger Entleerung beträgt die jährliche
Gebühr

für ein 120 l-Gefäß

101,04 ¤

für ein 240 l-Gefäß

166,56 ¤


Bestattungswesen

1. für ein Einzelgrab

1032,00 ¤

2. für ein Doppelgrab

2154,00 ¤

3. für ein Urnengrab

1032,00 ¤

4. für ein Reihengrab

294,00 ¤

5. für ein Urnenreihengrab

294,00 ¤

6. für ein anonymes Urnengrab

294,00 ¤

7. für ein Rasenreihengrab

1020,00 ¤

8. für die Benutzung der Leichenhalle

270,00 ¤

9. für den Aushub und die Bestattung
a) Urnengrab

260,00 ¤

b) Normalgrab

515,00 ¤

10. Durchführung der Bestattung

435,00 ¤


Winterdienst

0,83 ¤