Entgeltordnung


1. Für die Benutzung des Zeltplatzes durch Jugendgruppen aus dem Bereich des
Kreises Düren wird ein Entgelt von 2,80 € proTag und Teilnehmer erhoben.
An- und Abreisetag gelten als 1 Tag.


2. Für die Benutzung des Zeltplatzes durch Jugendgruppen von außerhalb des
Kreises Düren
wird ein Entgelt von 3,30 € je Tag und Teilnehmer erhoben.
An- und Abreisetag gelten als 1 Tag.


3. Mit der Erhebung der unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten Entgelte sind die Neben-
kosten wie Strom, Wasser, Abwasser, Müll, Gas etc. abgegolten.Die Kosten für
die Benutzung des Telefons sind gesondert zu erheben.


4. Für den Fall, daß eine Jugendgruppe nach der Zusage durch das Kreisjugendamt
den Jugendzeltplatz nicht in Anspruch nimmt und nicht 14 Tage vor Beginn der
gemeldeten Maßnahme die Anmeldung zurücknimmt, ist eine Entschädigung von
26,-- € zu zahlen, es sei denn, daß der Jugendzeltplatz anderweitig belegt
werden kann.


5. Ist die Jugendgruppe kleiner als ursprünglich angemeldet, so hat der Träger der
Maßnahme die ausfallenden Benutzungsentgelte dem Kreis Düren zur Hälfte zu
erstatten, sofern nicht der Ausfall spätestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme
gemeldet wird. In begründeten Ausnahmefällen kann die Verwaltung von der Er-
stattung absehen.


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