Stand: 25. Oktober 2005
Für die Einreise benötigen Sie einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein muss. Seit dem 26. Oktober 2004 ist die visafreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben) möglich. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys!) benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass. Auch der neue maschinenlesbare Kinderpass und der maschinenlesbare vorläufige Reisepass werden für die visafreie Einreise anerkannt.
Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin, die Sie im Internet unter www.usembassy.de abrufen können!
Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2005 ausgestellt werden, müssen über ein digitales Lichtbild verfügen. Die bordeauxfarbenen maschinenlesbaren deutschen Reisepässe (Europapässe) erfüllen dieses Kriterium bereits und berechtigen weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit zur visafreien Einreise in die USA im Rahmen des US-Visa Waiver Programmes.
Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt werden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen (sog. E-passport).
Seit dem 30. September 2004 wird von allen Reisenden (auch den nicht-visapflichtigen) bei Einreise ein digitaler Abdruck der Zeigefinger und ein digitales Porträtphoto gefertigt. Weitere Informationen und die Liste der Flughäfen können auf der Website www.dhs.gov/us-visit eingesehen werden.
Deutsche Staatsangehörige nehmen am Permanent Visa Waiver Programm der USA teil und können als Tourist oder Geschäftsleute im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie
- mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen und
- ein Rückflugticket, gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können.
Transit: Alle Reisenden, die für das Visa Waiver Programm der USA qualifiziert sind, können auch Transits unter dem Programm vornehmen.
Hinweis: Die deutschen Auslandsvertretungen sind derzeit noch nicht in der Lage, maschinenlesbare Pässe auszustellen, sondern nur vorläufige, nicht-maschinenlesbare Pässe.
Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – etwa, wenn sich Ihre Abreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich (anders, wenn Sie mit einem Visum eingereist sind: In diesem Fall kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen). Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!).
In einer Reihe von Fällen ist ein Visum erforderlich – unter anderem wenn Sie
- vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair! Oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
- den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
- an einem Austauschprogramm teilnehmen,
- eine Forschungsarbeit durchführen oder
- in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
- nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Verkehrsmittel einreisen (Segler, Piloten! Gilt auch für Überseeterritorien).
Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen mit einer längeren Bearbeitungszeit für U.S. Visa und bei der Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen rechnen. Weitere Informationen finden Sie unter www.ice.gov
Sofern Sie Fragen über ihre Einreise in die USA haben, sollten Sie diese rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären.
Während Ihres USA-Aufenthalts sind Sie verpflichtet, stets Ihren Pass bei sich zu führen.