Details
Zuständige Stelle
Bürgerbüro
Dokumente
Eine Aufenthaltsbescheinigung können Sie persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im Bürgerbüro beantragen.
Soll eine Aufenthaltsbescheinigung für eine dritte Person ausgestellt werden, ist der Personalausweis oder Reisepass sowie eine schriftliche Vollmacht dieser Person vorzulegen. Eltern brauchen jedoch für Ihre Kinder die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben keine Vollmacht.
Gebühren
Gebühr für eine Aufenthaltsbescheinigung: 9,00 Euro
Gebührenbefreiung (z.B. für Rentenzwecke) kann erteilt werden, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
Zahlungsarten
bar oder EC-Cash
Rechtsgrundlage
Bearbeitungsdauer
Die Aufenthaltsbescheinigung wird sofort ausgestellt.
Anschrift und Erreichbarkeit
Ort
Bürgerservice & Meldewesen
Aufenthaltsbescheinigung
Gemeinde Hürtgenwald
August-Scholl-Straße 5
52393 Hürtgenwald
Barrierefreier Zugang
WC
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | |
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Frau Helga Bethlehem | Sachbearbeitung | 02429 30929 | |
Frau Yvonne Heinen | Sachbearbeitung | 02429 30939 | |
Frau Carmen Koll | Sachbearbeitung | 02429 30928 |
Organisationseinheiten
Name | |
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Bürgerservice & Meldewesen |