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Gemeinde Hürtgenwald

Eheschließung und Lebenspartnerschaft

Beschreibung

Eheschließung

Die Eheschließenden haben die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anzumelden.

Die Eheschließung kann bei jedem deutschen Standesamt erfolgen.

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trauungstermin erfolgen.

Ist es einem Eheschließenden aus dringenden Gründen nicht möglich im Standesamt zu erscheinen, kann er sich durch Vollmacht vertreten lassen.

Gerne merken wir Ihren gewünschten Eheschließungstermin vor, dieser wird jedoch erst mit der Anmeldung der Eheschließung, nach Vorlage der vollständigen Unterlagen, verbindlich.

Lebenspartnerschaft

Für die Begründung einer Lebenspartnerschaft gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Anmeldung einer Eheschließung.

Mit dem Eingehen einer Lebenspartnerschaft sind einige Rechtsfolgen verbunden, z.B. die Pflicht zur gegenseitigen Fürsorge und Unterstützung, sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung. Anspruch auf Unterhalt, Folgen für den Güterstand sowie die Erbfolge. Ein Teil dieser Fragen kann in Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften individuell in einem Lebenspartnerschaftsvertrag geregelt werden, der notariell beurkundet werden muss.

Die Lebenspartnerschaft kann auf Antrag eines Lebenspartners durch gerichtliches Urteil aufgehoben werden.

Erläuterungen und Hinweise