Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz Freitag, 12. Februar 2021
Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz
Gemäß Bundesmeldegesetz sind die darin enthaltenen Widerspruchsrechte einmal jährlich öffentlich bekannt zu machen.
Hinweise zu Widerspruchsrechten:
Sie haben die Möglichkeit, folgenden Datenübermittlungen zu widersprechen:
- Der Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- Widerspruch gegen die Übermittlung der Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
- Der Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
- Der Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
- Der Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
- Auskunftssperre wegen besonderer schutzwürdiger Interessen
Weitere Informationen erhalten Sie unter Rathaus & Bürgerserive/Bürgerservice.