Jugendzeltplatz Finkenheide
in Hürtgenwald-Kleinhau - der Trägerschaft des Kreises Düren
Der Jugendzeltplatz (JZP) bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, in Gemeinschaft auf einem landschaftlich reizvollen Gelände ihre Freizeit zu verbringen. Er ist für eine Belegung mit ma-ximal 100 Personen ausgerichtet.
Öffnungszeiten sind vom 01.04. bis zum 31.10. eines jeden Jahres, andere Öffnungszeiten bleiben vorbehalten.
Der JZP steht Kinder- und Jugendgruppen zur Verfügung, die von einem/einer Leiterin geführt werden.
Der/Die Leiterin der Gruppe ist während der gesamten Benutzungsdauer verantwortlich für sei-ne/ihre Gruppe und die ordnungsgemäße Nutzung des JZP. Er/Sie hat dafür zu sorgen, dass nie-mand durch das Verhalten der Gruppenmitglieder gefährdet, belästigt oder gestört wird.
Die Gruppen melden sich beim Kreisjugendamt Düren schriftlich an; ohne Terminzusage ist die Benutzung des JZP nicht möglich. Das Nutzungsentgelt ist fristgerecht an den Kreis Düren zu überweisen. Näheres regelt die Entgeltordnung.
Das Aktionshaus ist ein zusätzliches Angebot für die Nutzerinnen des Jugendzeltplatzes, das nach Absprache mit dem Jugendamt pro Belegungszeitraum einer Gruppe gegen Hinterlegung einer Kaution zur Verfügung gestellt werden kann. Es soll zu unterschiedlichen Gruppenaktivitäten (Kleingruppenarbeit, Bastel- oder Spielaktionen etc.) insbesondere bei schlechtem Wetter dienen.
Weiter Informationen und Kontakt finden Sie auf dem nachfolgendem Link:
Platzordnung
- Auf dem Jugendzeltplatz gilt das Jugendschutzgesetz.
- Das Rauchen ist auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt.
Jugendzeltplatz
Bei der Belegung des Jugendzeltplatzes durch mehrere Gruppen wird erwartet, dass die Gruppen sich partnerschaftlich verhalten und die gemeinsame Nutzung der Räume (ausgenommen ist das Aktionshaus) und Flächen untereinander regeln.
Bei Ankunft meldet sich die Gruppe beim Platzwart, der die vorgesehenen Zeltflächen zuweist, den/die Leiterin der Gruppe mit den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten bekannt macht und die entsprechenden Übergabeformalitäten regelt.
Um einen reibungslosen Ablauf auf dem Platz zu ermöglichen, ist Folgendes zu beachten:
- im Interesse der Benutzerinnen und Anwohnerinnen herrscht zwischen 23 Uhr und 7 Uhr Nachtruhe
- zum Kochen sind nur die dafür vorhandenen Kochstellen zu verwenden
- Abfälle, Asche und sonstiger Unrat sind vom Gelände und aus dem Gebäude zu entfer-nen und in die dafür vorgesehenen Abfallcontainer zu geben
- aufgetretene Schäden sind dem Platzwart umgehend mitzuteilen
Nicht erlaubt ist:
- die Wege und den Rasen innerhalb des Zeltplatzes mit Motorfahrzeugen aller Art zu befahren (das Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt)
- den Bewuchs des Zeltplatzes zu beschädigen oder zu entfernen
- Zeltgräben auszuwerfen
- den abgesperrten Bereich des Feuerlöschteiches zu betreten bzw. zu verunreinigen, die Feuerstellen ohne Aufsicht zu benutzen
- Feuer außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen anzuzünden
- das Ballspielen in Hausnähe (hierzu steht der Bolzplatz zur Verfügung)
- die Zäune zu übersteigen
- der Verkauf und der Genuss von alkoholischen Getränken
Die Gruppen haben während der Nutzung des Jugendzeltplatzes für die Reinigung der von ihnen benutzten Zeltflächen, Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände zu sorgen.
Ungebührliches Verhalten kann mit einem Platzverweis geahndet werden.
Der Platzwart übt im Auftrag des Kreises Düren das Hausrecht aus. Weisungen des Platzwartes oder eines Vertreters/einer Vertreterin des Kreises ist Folge zu leisten.
Aktionshaus
Um Zustand und Nutzungsmöglichkeiten des Hauses zu erhalten, gelten folgende Regeln:
Nicht erlaubt ist:
- die Übernachtung im Haus
- die Nutzung der Räume als Lagermöglichkeit
- das Befestigen von Bildern, Plakaten o.Ä. außerhalb der vorgesehenen Flächen
- das Betreten des Hauses mit Straßenschuhen
Abreise:
die jeweilige Gruppe hat während der Nutzung des Aktionshauses:
- für die Reinigung der Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände zu sorgen
- bei der Abreise die Räume nass zu reinigen
Haftung:
- für Beschädigungen an Grundstück, Gebäude und Inventar sowie für den Verlust von Inventarstücken ist Schadenersatz zu leisten
- der Träger des Jugendzeltplatzes haftet nicht für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände der Gruppen
- der Kreis Düren hat für die ZeltplatzbenutzerInnen keine Unfallversicherung abgeschlossen, es bleibt den Benutzern überlassen, sich selbst gegen Unfall zu versichern
Entgeltordnung für den Jugendzeltplatz
- Für die Benutzung des Zeltplatzes durch Jugendgruppen aus dem Bereich des Kreises Düren wird ein Entgelt von 3,00 € je Tag und Teilnehmerin erhoben. An- und Abreisetag gelten als 1 Tag.
- Für die Benutzung des Zeltplatzes durch Jugendgruppen von außerhalb des Kreises Düren wird ein Entgelt von 3,50 € je Tag und Teilnehmerin erhoben. An- und Abreisetag gelten als 1 Tag.
- Mit der Erhebung der unter der 1. und 2. Ziffer aufgeführten Entgelte sind die allgemeinen Nebenkosten abgegolten. Die Kosten für die Benutzung des Telefons, der Waschmaschine sowie Stromkosten für mitgebrachte elektrische Großgeräte werden zusätzlich berechnet.
- Als Sicherheitsleistung wird von jeder Gruppe ein Betrag von 50,00 € hinterlegt, der nach Beendigung der Zeltplatzbenutzung zurückgezahlt wird. Im Schadensfall ist der Platzwart berechtigt, den Betrag zurückzuhalten.
- Nach verbindlicher Anmeldung der Gruppe und Zusage durch das Kreisjugendamt Düren ist eine Vorauszahlung in Höhe von 25,00 € zu leisten.
- Bei Nichtbelegung des Zeltplatzes gelten nachfolgende Abmeldefristen und Ausfallentschädigungen:
- bis 3 Monate vor Beginn der Maßnahme:
Ausfallentschädigung: Vorauszahlung (25,00 €) wird einbehalten - weniger als 3 Monate vor Beginn der Maßnahme:
Vorauszahlung (25,00 €) wird einbehalten + 10 % des Benutzerentgelts * - weniger als 2 Monate vor Beginn der Maßnahme:
Vorauszahlung (25,00 €) wird einbehalten + 20 % des Benutzerentgelts * - weniger als 1 Monat vor Beginn der Maßnahme:
Vorauszahlung (25,00 €) wird einbehalten + 30 % des Benutzerentgelts *
* auf der Basis der angemeldeten Personenzahl
Sofern eine Belegung des frei werdenden Zeitraumes mit einer/mehreren Gruppe/n möglich ist, kann mit Ausnahme der Vorauszahlung von der Entschädigung abgesehen werden.
- bis 3 Monate vor Beginn der Maßnahme:
- Ist die Jugendgruppe kleiner als ursprünglich angemeldet, so hat der Träger der Maßnahme die ausfallenden Benutzungsentgelte dem Kreis Düren wie folgt zu erstatten:
- bis 3 Monate vor Beginn der Maßnahme:
keine Ausfallentschädigung - weniger als 3 Monate vor Beginn der Maßnahme:
10 % des ausgefallenen Benutzungsentgelts - weniger als 2 Monate vor Beginn der Maßnahme:
20 % des ausgefallenen Benutzungsentgelts - weniger als 1 Monat vor Beginn der Maßnahme:
30 % des ausgefallenen Benutzungsentgelts
- bis 3 Monate vor Beginn der Maßnahme:
- Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist nur nach Absprache mit dem Kreisjugendamt Düren möglich.
- Eine Alleinbelegung des Zeltplatzes ist mit mindestens 80 Personen, für die auch bei Reduzierung der Gruppengröße das volle Entgelt zu zahlen ist, nach Absprache mit dem Kreisjugendamt Düren möglich. Ziffer 7 der Entgeltordnung findet in diesem Fall keine Anwendung.
- Nach Absprache mit dem Kreisjugendamt Düren besteht für eine Gruppe die Möglichkeit, das auf dem Gelände befindliche "Aktionshaus" für die Gruppenarbeit kostenlos zu nutzen. Hierzu muss eine Kaution in Höhe von 50,00 € hinterlegt werden.
- Nutzerinnen des Jugendzeltplatzes können gegen Entgelt und nach vorheriger Absprache mit dem Kreisjugendamt Düren bis zu 6 Zelte (8 - 10 Personenzelte) ausleihen.
Die Entleihgebühr beträgt pro Zelt für die Dauer des Aufenthaltes auf dem Jugendzeltplatz 10,00 €. Weiterhin wird eine Kaution von 25,00 € pro Zelt erhoben.Dabei haben die Entleiherinnen das Zeltmaterial sorgfältig zu behandeln. Die Entleiherinnen sind verpflichtet, das Zeltmaterial vollständig und in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Beschädigungen sind bei der Rückgabe zu melden. Die Entleiherinnen haften für verlorengegangene bzw. für beschädigte oder zerstörte Sachen.Auf- und Abbau der Zelte werden durch die Gruppen selbst vorgenommen.