Informationen zur Leerung von Tonnen
Damit alle Tonnen geleert werden, sind diese gut sichtbar am Tag der Abfuhr bis 7:00 Uhr zur Abholung bereit zu stellen, sodass die Mitarbeiter auf dem Müllfahrzeug, egal aus welcher Richtung das Fahrzeug kommt, die Tonnen auch sehen können.
Seitens der Gemeinde wurde die Firma EGN darauf hingewiesen, dass die Tonnen wieder an gleicher Stelle abgestellt werden, damit sie unverzüglich vom Grundstückseigentümer zurückgestellt werden können.
Es wird fortlaufend festgestellt, dass der Anteil der Fehlbefüllungen der Restmülltonne zunimmt. In erster Linie handelt es sich um Mauer-, Stein- und Mörtelreste, die als sog. Bauschutt bei der Privatanlieferstelle des ELC in Horm anzuliefern sind.
Einen weiteren Hinweis gibt es in Bezug auf das Abholen von Restmüll- und Biotonne, wenn Schnee liegt. Die Tonne muss an einer Stelle abgestellt werden, die es nicht erfordert, diese anzuheben. Dies ist somit nur im Bereich von geräumten Gehwegen möglich. Gründe des Arbeitsschutzes sind hier ausschlaggebend.
Mülltrennung
I. Altkleider und Textilreste
Aufgrund des Abfallwirtschaftskonzeptes des Zweckverband Entsorgungsregion West
-Teilfortschreibung Altkleider- ist die Gemeinde ab spätestens 01.07.2014 verpflichtet, der Getrennterfassung von Altkleidern nachzukommen. Das bedeutet für den Bürger, dass ab diesem Zeitpunkt keine Altkleider mehr in die Restmülltonne, sondern nur noch in die hierfür breitgestellten Altkleiderbehälter zu füllen sind.
II. Bioabfälle
Des Weiteren beklagt der ZEW den „hohen Verschmutzungsgrad“ des angelieferten Bioabfalls. Das angelieferte Material belastet trotz der Aufbereitungs- und Sortiertechnik die Qualität des Kompostes zunehmend. Der ZEW wird zukünftig nicht akzeptable Verschmutzungen zurückweisen, diese in die Müllverbrennungsanlage umlenken und die damit verbundenen Mehrkosten auf die anliefernde Kommune umlegen.
Um diesen Mehrkosten, die auf den Bürger umgelegt werden, aus dem Wege zu gehen habe ich eine Liste zusammengestellt, die Ihnen das Sortieren vereinfachen soll (s. Anlage).
III. Kleinanlieferstelle Entsorgungs- und Logistic-Centrum Horm
Gleichzeitig möchte ich noch auf eine Änderung an der Kleinanlieferstelle des ELC Horm hinweisen. Am ELC wurde eine Sonderregelung des Eichamtes aufgehoben. Dort darf eine Verwiegung nun erst ab einem Mindestgewicht von 200 kg (bisher 100 kg) erfolgen. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit war es erforderlich einen Volumenmaßstab für die Anlieferung von Kleinmengen zu entwickeln. Die neue Berechnungsgrundlage ist eine „Volumengebühr“.
Gebühren:
Kleinmengen (PKW oder Anhänger):
Abfälle bis 0,3 m³ 10,00 €
Grünschnitt bis 0,5 m³ 3,00 €
Abfälle bis 1,0 m³ 20,00 €
Grünschnitt bis 1,0 m³ 6,00 €
Ab einer Anliefermenge von 200 kg werden die Abfälle verwogen und nach den ermittelten Gewichten abgerechnet.
Reine Wertstoffanlieferung kostenfrei
Mineralfaserabfälle bis 1,0 m³
(Entsorgung incl. BigBag!) 30,00 €*
*Für die Entsorgung von Asbest/Mineralfaser gelten Sonderregelungen. Bitte erfragen Sie die Annahmebedigungen vor der Anlieferung bie der Abfallberatung!
So sortieren Sie noch besser:
Zu Altkleidern im Sinne des Abfallwirtschaftskonzeptes zählen:
a) Bekleidungsstücke
● tragfähige, saubere Kleidungsstücke, wie z. B. Hemden, Hosen, T-Shirts,
Pullover, Socken, Röcke, Unterwäsche
● Hüte, Mützen, Schirmmützen
● Pelze, Kunstpelze
● Gürtel, Handtaschen, Reisetaschen, Schulranzen
● Schuhe (paarweise zusammengebunden)
b) Haustextilien
● Bett- und Haushaltswäsche, Handtücher, Tischdecken
c) Heimtextilien
● Sitzbezüge, Sitzauflagen
● Decken, Gardinen, Stoffe
● Federbetten.
Nicht den Altkleidern zuzuordnen sind insbesondere:
● verschmutzte Textilien
● feuchte Textilien
● Teppiche, Bodenbeläge
● Stofftapeten, Textiltapeten
● Stoffreste, Schnittreste
● Matratzen
● sonstige nicht unter „Altkleider“ genannte Stoffe wie z. B. Papier oder
Restmüll.
Unter Bioabfällen, sind alle im Abfall enthaltenen biologisch abbaubaren organischen Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft (Küchen- und Gartenabfälle) zu verstehen.
Küchenabfälle:
● Gemüseabfälle, roh und gekocht, alle Abschnitte aus der Zubereitung
● Obstabfälle, auch Schalen von Zitrusfrüchten
● Verdorbene oder abgelaufene Lebensmittel, z.B. Wurst, Fleisch, Fisch, Käse, Brot,
Süßigkeiten, Kuchen, Teigreste (ohne Verpackung)
● Kaffeesatz (incl. Filtertüten), Kaffeepads, Teebeutel
● Speisereste, roh und gekocht –auch Knochen und Gräten-, aber keine flüssigen
Speisen
● Schnittblumen und Topfpflanzen (ohne Blumentopf)
● Küchenpapier, Küchenkrepp (mit Fett-, Speise- und Teigresten)
● Eier- und Nussschalen
Gartenabfälle:
Frisch gejätet oder verwelkt, mit möglichst wenig Erdanhaftungen:
● sog. „Unkräuter“
● Gemüse- und Salatpflanzen
● Blumen und Stauden
Außerdem:
● Fallobst
● Rasenschnitt
● Abschnitte von Hecken, Sträuchern und Bäumen
● Laub, Kiefern- u. Tannennadeln, Zapfen, Moos
● Wurzeln bis max. 20 cm Durchmesser (ohne Erdanhaftung)
● Blumenerde aus Balkonkästen und Töpfen
Sonstige Abfälle:
● Holzwolle und Sägespäne von unbehandeltem Holz
Nicht als Bioabfall, sondern über den Restabfall zu entsorgen, ist sog. „kompostierbares“ und sonstiges handelsübliches Kleintier- und Katzenstreu (mit oder ohne Exkremente) Hundekot und sonstige Fäkalien.
Auch Verpackungen aus Glas, Kunststoff und Metall gehören nicht in die Biotonne.
Zur getrennten Erfassung für Nahrungsmittel und Küchenabfälle dürfen Sammelbeutel aus biologisch abbaubaren Werkstoffen genutzt werden, wenn diese nach DIN zugelassen sind und das RAL-Gütezeichen („Keimling“) tragen.
Andere Produkte können in den Anlagen des ZEW nicht verarbeitet werden und müssen daher über den Restmüll entsorgt werden.
Grünabfall
Ab Samstag, dem 17.02.2024 bis einschließlich 30.11.2024, stehen im Ortsteil Kleinhau, an der Bauhofhalle und im Ortsteil Vossenack, Im Steinsfeld (ehemaliger Bolzplatz), wieder Container für die Aufnahme von Grünabfällen bereit.
Befüllt werden können die Container immer nur samstags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr. An den übrigen Tagen sind keine Container vor Ort, sodass eine Anlieferung weder möglich, noch erlaubt ist.
Die Abgabe der Grünabfälle wird durch Beauftragte der Gemeinde überwacht.
Die Gebühr beträgt 3,00 €/je 100 kg mit PKW angelieferten Grünabfällen und 6,00 €/je 200 kg für die Anlieferung mit Anhänger. Die Gebühr ist an Ort und Stelle in bar zu zahlen.
Eine Anlieferung ist nur in haushaltsüblichen Mengen (Kofferraumladung oder PKW-Anhänger) gestattet.
Zu den Grünabfällen zählen in erster Linie Abfälle aus privaten Park- und Gartenanlagen, wie Laub, Grasschnitt, Astwerk und sonstige pflanzliche Abfälle (Blumen, Pflanzen aus Haus oder Garten).
Grünabfuhr seitens des gemeindlichen Bauhofs:
Das Angebot der Gemeinde Hürtgenwald, private Grünabfälle durch den Lkw des gemeidlichen Bauhofes auf Anforderung entsorgen zu lassen, kann leider ab dem Jahr 2024 aufgrund rechtlicher Vorgaben bezüglich der Beförderung von z. B. Grünabfällen im Rahmen des Güterverkehrs nicht mehr aufrechterhalten werden.
Alternativ wird auf die beiden Grünabfall-Container in den Ortsteilen Kleinhau (hinter der Bauhofhalle) und Vossenack (Im Steinsfeld, am ehemaligen Bolzplatz) verwiesen sowie auf die regelmäßige Entsorgungsmöglichkeit bei der Kleinanlieferstelle des ELC in Horm.
Sperrmüll
Der Verkauf von Müllbeistellsäcken und Sperrmüllkarten im Gemeindegebiet erfolgt in folgenden Geschäften:
- Frischmarkt Luysberg, Im Oberdorf 14
- Lebensmittel Luysberg, Kallstraße 11
Ebenfalls erhalten Sie die Müllbeistellsäcke und Sperrmüllkarten bei der Gemeindeverwaltung Hürtgenwald, August-Scholl-Str. 5, im Bürgerbüro.
Der Kaufpreis beträgt für die Müllbeistellsäcke 5,50 €/Stk und für die Sperrmüllkarten
20,00 €/Karte.
Eine Vielzahl von Sperrmüll-Kunden stellt drei bis vier Tage vor dem Abfuhrtermin Sperrmüll an die Straße. Dieser wird dann vielfach durchsucht, sodass nicht nur ein wenig schönes Ortsbild entsteht, sondern auch der Fußgänger- und Straßenverkehr beeinträchtigt wird. Hierüber gehen regelmäßig Beschwerden bei der Gemeinde ein.
Aus diesem Grund wird darauf hingewiesen, dass der Sperrmüll frühestens am Abend vor der Abfahrt bereitgestellt werden darf.