Abfallberatung & Abfallkalender

Informationen zur Abfallbeseitigung

Da der Vertrag zur Abfallbeseitigung in der Gemeinde Hürtgenwald Ende 2014 ausgelaufen ist, musste eine EU-weite Ausschreibung durchgeführt werden. Nach Eingang und Prüfung der Angebote erfolgte die Auftragsvergabe durch den Rat der Gemeinde Hürtgenwald in dessen Sitzung am 03.07.2014 an die Firma Drekopf aus Erkelenz. Die Firma Drekopf ist seit 2007 für die Gemeinde Hürtgenwald als Dienstleister im Einsatz.

Bei einem Abstimmungsgespräch mit der Geschäftsführung der Firma Drekopf wurden einige Punkte ausgetauscht, die eine optimale Abfuhr für den Bürger, aber auch für das Abfuhrunternehmen gewährleisten sollen.

Damit alle Tonnen geleert werden, sind diese gut sichtbar am Tag der Abfuhr bis 7:00 Uhr zur Abholung bereit zu stellen, sodass die Mitarbeiter auf dem Müllfahrzeug, egal aus welcher Richtung das Fahrzeug kommt, die Tonnen auch sehen können.

Seitens der Gemeinde wurde die Firma Drekopf darauf hingewiesen, dass die Tonnen wieder an gleicher Stelle abgestellt werden, damit sie unverzüglich vom Grundstückseigentümer zurückgestellt werden können.

Die Firma Drekopf stellte weiterhin fest, dass der Anteil der Fehlbefüllungen der Restmülltonne zunimmt. In erster Linie handelt es sich um Mauer-, Stein- und Mörtelreste, die als sog. Bauschutt  bei der Privatanlieferstelle des ELC in Horm anzuliefern sind.

Einen weiteren Hinweis gibt die Firma Drekopf in Bezug auf das Abholen von Restmüll- und Biotonne, wenn Schnee liegt. Die Tonne muss an einer Stelle abgestellt werden, die es nicht erfordert, diese anzuheben. Dies ist somit nur im Bereich von geräumten Gehwegen möglich. Gründe des Arbeitsschutzes sind hier ausschlaggebend.

Eine weitere Neuerung wird es im Bereich der Markierung von Tonnen geben. Zukünftig werden alle Tonnen, die neu ausgegeben werden, einen schwarzen Deckel haben, welcher mit farbigen Aufsätzen für die jeweilige Müllart (schwarz = Restmüll, braun = Biomüll) im Bereich des Deckelgriffes markiert wird. Dies ist eine Maßnahme zur Kostenreduzierung bei der Anschaffung der Tonnen, da diese somit einfach „umgekennzeichnet“ werden können, wenn dies erforderlich ist.    

> Neuerungen im Bereich "Abfall"

 

  1. I.    Altkleider und Textilreste

Aufgrund des Abfallwirtschaftskonzeptes des Zweckverband Entsorgungsregion West

 -Teilfortschreibung Altkleider- ist die Gemeinde ab spätestens 01.07.2014 verpflichtet, der Getrennterfassung von Altkleidern nachzukommen. Das bedeutet für den Bürger, dass ab diesem Zeitpunkt keine Altkleider mehr in die Restmülltonne, sondern nur noch in die hierfür breitgestellten Altkleiderbehälter zu füllen sind.

  1. II.   Bioabfälle

Desweiteren beklagt der ZEW den „hohen Verschmutzungsgrad“ des angelieferten Bioabfalls. Das angelieferte Material belastet trotz der Aufbereitungs- und Sortiertechnik die Qualität des Kompostes zunehmend. Der ZEW wird zukünftig nicht akzeptable Verschmutzungen zurückweisen, diese in die Müllverbrennungsanlage umlenken und die damit verbundenen Mehrkosten auf die anliefernde Kommune umlegen.

Um diesen Mehrkosten, die auf den Bürger umgelegt werden, aus dem Wege zu gehen habe ich eine Liste zusammengestellt, die Ihnen das Sortieren vereinfachen soll (s. Anlage).

 

III. Kleinanlieferstelle Entsorgungs- und Logistic-Centrum Horm

Gleichzeitig möchte ich noch auf eine Änderung an der Kleinanlieferstelle des ELC Horm hinweisen. Am ELC wurde eine Sonderregelung des Eichamtes aufgehoben. Dort darf eine Verwiegung nun

erst ab einem Mindestgewicht von 200 kg (bisher 100 kg) erfolgen. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit war es erforderlich einen  Volumenmaßstab für die Anlieferung von Kleinmengen zu entwickeln. Die neue Berechnungsgrundlage ist eine „Volumengebühr“.

Gebühren:

Kleinmengen (PKW oder Anhänger):

Abfälle bis 0,5 m³                10,00 €
Grünschnitt bis 0,5 m³           3,00 €

Abfälle bis 1,0 m³                 20,00 €
Grünschnitt bis 1,0 m³           6,00 €

Ab einer Anliefermenge von 200 kg werden die Abfälle verwogen und nach den ermittelten Gewichten abgerechnet.

Reine Wertstoffanlieferung     kostenfrei

Mineralfaserabfälle bis 1,0 m³
(Entsorgung incl. BigBag!)        30,00 €*

*Für die Entsorgung von Asbest/Mineralfaser gelten Sonderregelungen. Bitte erfragen Sie die Annahmebedigungen vor der Anlieferung bie der Abfallberatung!

 

So sortieren Sie noch besser:

Zu Altkleidern im Sinne des Abfallwirtschaftskonzeptes zählen:

 

a)    Bekleidungsstücke

   ● tragfähige, saubere Kleidungsstücke, wie z. B. Hemden, Hosen, T-Shirts,

      Pullover, Socken, Röcke, Unterwäsche

        ● Hüte, Mützen, Schirmmützen

        ● Pelze, Kunstpelze

        ● Gürtel, Handtaschen, Reisetaschen, Schulranzen

        ● Schuhe (paarweise zusammengebunden)

 

b)   Haustextilien

   ● Bett- und Haushaltswäsche, Handtücher, Tischdecken

  

c)     Heimtextilien

   ● Sitzbezüge, Sitzauflagen

   ● Decken, Gardinen, Stoffe

   ● Federbetten.

 

Nicht den Altkleidern zuzuordnen sind insbesondere:

       ● verschmutzte Textilien

       ● feuchte Textilien

       ● Teppiche, Bodenbeläge

       ● Stofftapeten, Textiltapeten

       ● Stoffreste, Schnittreste

       ● Matratzen

       ● sonstige nicht unter „Altkleider“ genannte Stoffe wie z. B. Papier oder 

          Restmüll.

Unter Bioabfällen, sind alle im Abfall enthaltenen biologisch abbaubaren organischen Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft (Küchen- und Gartenabfälle) zu verstehen.

 

Küchenabfälle:

● Gemüseabfälle, roh und gekocht, alle Abschnitte aus der Zubereitung

● Obstabfälle, auch Schalen von Zitrusfrüchten

● Verdorbene oder abgelaufene Lebensmittel, z.B. Wurst, Fleisch, Fisch, Käse, Brot,    

   Süßigkeiten, Kuchen, Teigreste (ohne Verpackung)

● Kaffeesatz (incl. Filtertüten), Kaffeepads, Teebeutel

● Speisereste, roh und gekocht –auch Knochen und Gräten-, aber keine flüssigen

    Speisen

● Schnittblumen und Topfpflanzen (ohne Blumentopf)

● Küchenpapier, Küchenkrepp (mit Fett-, Speise- und Teigresten)

● Eier- und Nussschalen

 

Gartenabfälle:

Frisch gejätet oder verwelkt, mit möglichst wenig Erdanhaftungen:

● sog. „Unkräuter“

● Gemüse- und Salatpflanzen

● Blumen und Stauden

 

Außerdem:

● Fallobst

● Rasenschnitt

● Abschnitte von Hecken, Sträuchern und Bäumen

● Laub, Kiefern- u. Tannennadeln, Zapfen, Moos

● Wurzeln bis max. 20 cm Durchmesser (ohne Erdanhaftung)

● Blumenerde aus Balkonkästen und Töpfen

 

Sonstige Abfälle:

● Holzwolle und Sägespäne von unbehandeltem Holz

 

Nicht als Bioabfall, sondern über den Restabfall zu entsorgen, ist sog. „kompostierbares“ und sonstiges handelsübliches Kleintier- und Katzenstreu (mit oder ohne Exkremente) Hundekot und sonstige Fäkalien.

Auch Verpackungen aus Glas, Kunststoff und Metall gehören nicht in die Biotonne.

 

Zur getrennten Erfassung für Nahrungsmittel und Küchenabfälle dürfen Sammelbeutel aus biologisch abbaubaren Werkstoffen genutzt werden, wenn diese nach DIN zugelassen sind und das RAL-Gütezeichen („Keimling“) tragen.

Andere Produkte können in den Anlagen des ZEW nicht verarbeitet werden und müssen daher über den Restmüll entsorgt werden.

 

> Abfall App

AbfallApp

AbfallApp

Seit 2014 steht den Bürgern der Gemeinde Hürtgenwald eine AbfallApp zur Verfügung.
Wann kommt die Müllabfuhr in meine Straße, um meine schwarze, gelbe oder Biotonne zu leeren? Wo und wann kann ich meine Schadstoffe am Schadstoffmobil entsorgen? Was mache ich mit einem ausgedienten Fernseher?
Für Besitzer eines Smartphones ist die Beantwortung einer solchen Frage kein Problem:

Die ZEW Abfallapp kann in den Appstores von Apple und Google für die Systeme IOS und Android kostenfrei herunter geladen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, die regelmäßigen Abfuhrtermine auch mit dem Kalender eines Smartpohnes zu synchronisieren und es erfolgt eine automatisch Erinnerung, die jeweilige Abfalltonne zeitig an die Straße zu stellen.

Karten mit dem QR-Code liegen im Bürgerbüro des Rathauses aus.

> Grünabfälle

Aufstellung von Grünabfallcontainern

In den Sommermonaten stehen im Ortsteil Kleinhau, an der Bauhofhalle und im Ortsteil Vossenack, Im Steinsfeld (ehemaliger Bolzplatz), wieder Container für die Aufnahme von Grünabfällen bereit.

Befüllt werden können die Container immer nur samstags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr. An den übrigen Tagen sind keine Container vor Ort, sodass eine Anlieferung weder möglich, noch erlaubt ist.

Die Abgabe der Grünabfälle wird durch Beauftragte der Gemeinde überwacht.

Die Gebühr beträgt 3,00 €/je 100 kg r mit PKW angelieferten Grünabfällen. Bei der Anlieferung mit Anhänger beträgt die Gebühr mindestens 6,00 € (dies entspricht 200 kg) und für jede weitere 100 kg ebenfalls 3,00 €. Die Gebühr ist an Ort und Stelle in bar zu zahlen.

Eine Anlieferung ist nur in haushaltsüblichen Mengen (Kofferraumladung oder PKW-Anhänger) gestattet.

Zu den Grünabfällen zählen in erster Linie Abfälle aus privaten Park- und Gartenanlagen, wie Laub, Grasschnitt, Astwerk und sonstige pflanzliche Abfälle (Blumen, Pflanzen aus Haus oder Garten).

 

Keine Grün- und Gartenabfälle im Wald entsorgen

Grünschnitt, Gras und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man  füge der freien Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt ist jedoch kein Kavaliersdelikt. „Diese Art der Entsorgung ist illegal“.

Wer Gartenabfälle unsachgemäß entsorgt, schadet dem Ökosystem Wald.

Wald- und Grünflächen sind in der Regel gut funktionierende Lebensräume. Grünabfälle gefährden dieses Gleichgewicht. Durch das Verrotten von Zweigen, Blättern und Co. reichern sich Nährstoffe in den Böden an. Stickstoff liebende Pflanzen breiten sich aus; Pflanzen, die nährstoffarme Böden bevorzugen, verschwinden.

Auch die Tier- und Pflanzenwelt kommt durcheinander. Gemähtes Gras, das im Wald entsorgt wird, verfault und schadet so Bakterien und Pilzen im Waldboden. Oft enthalten Gartenabfälle auch verschiedene Blumenzwiebeln, Samen oder Wurzeln. Fassen diese Fuß, besteht die Gefahr, dass sie heimische Pflanzenarten verdrängen.

Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimischer Pflanzenarten können auch beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Aus einer eventuell einmaligen Ablagerung solchen Materials wird zudem häufig Gewohnheit oder Nachbarn schließen sich diesem Fehlverhalten an. Mit der Zeit werden Grün- und Waldflächen hinter Privatgrundstücken mit unansehnlichen pflanzlichen Abfällen überhäuft. Erfahrungsgemäß lässt weiterer Müll wie Plastikabfälle nicht lange auf sich warten – weder für die Anlieger noch für Spaziergänger ist es ein schöner Anblick, wenn sich so quasi wilde Mülldeponien entwickeln.

Wer seinen Wald liebt, kompostiert die Grünabfälle daher im eigenen Garten oder entsorgt sie in der braunen Tonne. Das schreibt übrigens auch das Gesetz vor. Wer Gartenabfälle auf Wiesen- oder Waldflächen entsorgt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

> Hundetoiletten

Nachfolgende Standorte wurden in Absprache mit dem jeweiligen Ortsvorsteher und entsprechend der Entscheidung des Gemeinderates 2014 gewählt:

Bergstein

„Faldersgaß“; Ecke „Im Siebert/Auf dem Stückchen“

Gey

Ecke „Forststraße“/Zufahrt Kläranlage; Dorfplatz Gey/Brücke am Feuerwehrgerätehaus; Ecke „An der Mühle“/ „Scheffensweg“; Ecke „Dürener Straße“/ Wirtschaftsweg gegenüber ehemaligem Rathaus

Großhau

Ecke „An der Nüllheck“/Wirtschaftsweg gegenüber Spielplatz

Kleinhau

Maibaumplatz „Im Roßbroich“; Kreuzung „Rinnebachstraße“/ „August-Scholl-Straße“/ „Zum Steinbruch“

Horm

Ecke „Dorfstraße“/ „Pfarrer-Pleus-Straße“

Hürtgen

Ecke „Im Endgesfeld“/ „Kirchstraße“ Höhe Sportplatz; „Im Dümpel“/Spielplatz

Straß

Grünanalge „Engpütz“

Simonskall

Kallweg/Wohnmobilentsorgungsstation

Vossenack

Ecke „Wehebachstraße“/ „Zum Stockberg“; Ecke „Paul-Heinemann-Straße“/Verlängerung „Am Wehweg“; Sportplatz gegenüber Feuerwehrgerätehaus; Ecke „Mestrenger Weg“/ „Zum Schnepfenflug“

Zerkall

Bolzplatz hinter Rurbrücke „Mühlenweg“

Die einzelnen Toiletten werden je nach Bedarf durch den Bauhof geleert.

Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.


 

Aus der Bevölkerung kommen Beschwerden, dass Hundebesitzer die befüllten Hundekotbeutel auf Felder und Weideland werfen. Neuerdings werden die befüllten Beutel in Vossenack auf dem Weg Richtung Gymnasium in die Hecke gesteckt. Hier wurden von einer Bürgerin 28 Beutel gezählt.

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass es die Pflicht  der Hunde-halterin/des Hundehalters ist den Hundekot umgehend zu entfernen, da es sich um das Zurücklassen von Abfall handelt. Hier ist jedem selber überlassen, nach Gebrauch des Beutels, den gemeindlichen Sammelbehälter an der Hundekotstation zu nutzen oder den Abfall zu Hause in der Restmülltonne zu entsorgen.

Für das Liegenlassen von Hundekot kann ein Bußgeld in Höhe von 10,00 bis 25,00 € verhängt werden.

 

> Sperrmüll

Verkauf von Müllbeistellsäcken und Sperrmüllkarten im Gemeindegebiet

Der Verkauf von Müllbeistellsäcken und Sperrmüllkarten im Gemeindegebiet erfolgt in folgenden Geschäften:

  • Frischmarkt Luysberg, Im Oberdorf 14
  • Lebensmittel Luysberg, Kallstraße 11


Ebenfalls erhalten Sie die Müllbeistellsäcke und Sperrmüllkarten bei der Gemeindeverwaltung Hürtgenwald, August-Scholl-Str. 5, im Bürgerbüro.

Der Kaufpreis beträgt für die Müllbeistellsäcke 5,50 €/Stk und für die Sperrmüllkarten
20,00 €/Karte.

 

Eine Vielzahl von Sperrmüll-Kunden stellt drei bis vier Tage vor dem Abfuhrtermin Sperrmüll an die Straße. Dieser wird dann vielfach durchsucht, sodass nicht nur ein wenig schönes Ortsbild entsteht, sondern auch der Fußgänger- und Straßenverkehr beeinträchtigt wird. Hierüber gehen regelmäßig Beschwerden bei der Gemeinde ein.

Aus diesem Grund wird darauf hingewiesen, dass der Sperrmüll frühestens am Abend vor der Abfahrt bereitgestellt werden darf.

Möchten Sie ein Müllgefäß an-/abmelden oder umtauschen? Verwenden Sie dazu das Formular, dass Sie unter dem nachfolgend aufgeführen Link öffnen können.