Standesamt Hürtgenwald

Der Gemeinde Hürtgenwald

Kontakt:


Anschrift:
Standesamt Hürtgenwald
August-Scholl-Straße 5
52393 Hürtgenwald

Ansprechpartnerin/Ansprechpartner:

Lukas Backhausen

Telefon: 02429-30932

Telefax: 02429-30970

E-Mail: lbackhausen@huertgenwald.de


Frank Heidbüchel

Telefon: 02429-30932

Telefax: 02429-30970

E-Mail: fheidbuechel@huertgenwald.de

 

 

Abteilungsleitung

Frank Heidbüchel

Telefon: 02429-30930

Telefax: 02429-30970

E-Mail: fheidbuechel@huertgenwald.de

 

Öffnungszeiten des Standesamtes

Montag bis Freitag

8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und

Donnerstagnachmittag

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Um Wartezeiten zu vermeiden empfiehlt sich stets eine vorherige telefonische Terminabsprache.

Nachfolgend finden Sie einige grundlegende Informationen rund um das Personenstandswesen. Aufgrund der Komplexität sind hier nur einige, häufig wiederkehrende Themen angeschnitten. Bei telefonischer oder persönlicher Vorsprache können offene Fragen geklärt werden. Gerne werden dann auch Informationen zusammengestellt.

● Standesamtsbezirk

● Eheschließung

● Lebenspartnerschaft

● Geburt

● Sterbefall

● Kirchenaustritt

● Besondere Beurkundungen

● Urkunden und Urkundenservice

● Formulare

 

Standesamtsbezirk


● zum Standesamt Bergstein gehörten die Orte: Bergstein, Brandenberg und Zerkall

(bis 1944, danach zum Standesamt Staß)

● zum Standesamt Straß gehörten die Orte: Untermaubach, Langenbroich und Bilstein

(diese 3 Orte gehörten bis 31.12.1971 zum Standesamt Straß, ab dem 01.01.1972

gehören sie zum Standesamt Kreuzau)

desweiteren: Gey, Straß, Horm, Schafberg, Großhau, Hürtgen und Kleinhau

● zum Standesamt Vossenack gehörten die Orte: Vossenack, Raffelsbrand und Simonskall

Ab dem 01.01.1972 werden sämtliche Orte unter der Bezeichnung Standesamt Hürtgenwald geführt.

 

Eheschließung

Anmeldung der Eheschließung


Die Eheschließenden haben die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anzumelden.

Die Eheschließung kann bei jedem deutschen Standesamt erfolgen.

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trauungstermin erfolgen.

Ist es einem Eheschließenden aus dringenden Gründen nicht möglich im Standesamt zu erscheinen, kann er sich durch Vollmacht vertreten lassen.

Gerne merken wir Ihren gewünschten Eheschließungstermin vor, dieser wird jedoch erst mit der Anmeldung der Eheschließung, nach Vorlage der vollständigen Unterlagen, verbindlich.

Wir bitten Sie dringend, sich vor der Anmeldung der Eheschließung bei Ihrem Standesamt zu erkundigen, welche Dokumente Sie benötigen.

 

Lebenspartnerschaft

Für die Begründung einer Lebenspartnerschaft gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Anmeldung einer Eheschließung.

Mit dem Eingehen einer Lebenspartnerschaft sind einige Rechtsfolgen verbunden, z.B. die Pflicht zur gegenseitigen Fürsorge und Unterstützung, sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung. Anspruch auf Unterhalt, Folgen für den Güterstand sowie die Erbfolge. Ein Teil dieser Fragen kann in Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften individuell in einem Lebenspartnerschaftsvertrag geregelt werden, der notariell beurkundet werden muss.

Die Lebenspartnerschaft kann auf Antrag eines Lebenspartners durch gerichtliches Urteil aufgehoben werden.

 

Geburt

Eine Hausgeburt im Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald ist innerhalb einer Woche beim Standesamt Hürtgenwald anzuzeigen.

Zur Anzeige verpflichtet ist:

jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist oder

jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist (nur wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert sind).

Folgende Unterlagen werden benötigt:

● eine vom Arzt/Ärztin oder der Hebamme ausgestellte Bescheinigung über die Geburt,

● bei miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunde und die Eheurkunde oder ein

beglaubigter Auszug aus dem Eheregister,

● bei nicht miteinander verheiratete Eltern die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die

Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärung hierüber und die Geburtsurkunde des

Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen,

● gültiger Personalausweis oder Reisepass der Eltern.

 

Allgemeine Hinweise:

● alle Urkunden müssen im Original vorliegen,

● fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Über-

setzung benötigt,

● in besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.

 

Sterbefall

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten Tag auf den Tod folgenden Wochentag, zur Beurkundung angezeigt werden.

Zur Anzeige sind verpflichtet:

● jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelegt hat,

● die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,

● jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem

Wissen unterrichtet ist.

 

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet.

Ist mit der Anzeige ein Bestattungsunternehmen beauftrag, so kann dieses die Formalitäten abwickeln.

Für die Beurkundung eines Sterbefalles sind folgende Unterlagen erforderlich:

● ärztliche Todesbescheinigung (vertraulicher und nichtvertraulicher Teil)

● Geburtsurkunde des Verstorbenen

● beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder eine Eheurkunde

(bei Verstorbenen, die zum Zeitpunkt des Todes verheiratet, verwitwet oder geschieden

Waren)

● Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten (bei Verstorbenen, die zum Zeitpunkt ihres

Todes verwitwet waren)

● Scheidungsurteil (bei Verstorbenen, die zum Zeitpunkt ihres Todes geschieden waren)

● Urkunde über die Todeserklärung (bei Verstorbenen, deren Ehegatten für tot erklärt wurde)

● Lebenspartnerschaftsurkunde (in Bayern vom Notar ausgestellt) oder ein beglaubigter

Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

● Nachweis über den letzten Wohnsitz des Verstorbenen

● Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen und des Anzeigenden

 

Kirchenausritt

Der Kirchenaustritt muss persönlich beim Amtsgericht erklärt werden. Bitte wenden Sie sich, wenn Ihr Wohnsitz im Gemeindegebiet Hürtgenwald besteht, an das:

Amtsgericht Düren
August-Klotz-Straße 14
52349 Düren

Tel.Nr.: ( 02421) 493-0

 

 

Besondere Beurkundungen

● Nachbeurkundungen von Eheschließungen Deutscher im Ausland

● Nachbeurkundungen von Lebenspartnerschaften Deutscher im Ausland

● Nachbeurkundungen von Geburten und Sterbefällen Deutscher im Ausland

● Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, dessen ein Deutscher zur Eheschließung im

Ausland bedarf

● Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten / Lebenspartnern / Kinder

● Erklärungen zur Namensangleichung

(Angleichung von Familiennamen und Vornamen nach Art. 47 EGBGB oder nach § 94

BVFG)

● Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft / Mutterschaft

 

Urkunden und Urkundenservice

Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:

● aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerauszüge

● Eheurkunden

● Lebenspartnerschaftsurkunden

● Geburtsurkunden

● Sterbeurkunden

 

Für die Ausstellung der Personenstandsurkunde ist das Standesamt zuständig, bei dem der

entsprechende Registereintrag geführt wird. Die Gebühr für die Ausstellung einer Personen-

standsurkunde beträgt 10,00 €.

 

Wer erhält eine Urkunde?

Aufgrund des § 62 Abs. 1 des Personenstandsgesetzes (PStG) sind auf Antrag den Personen Personenstandsurkunden zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaft-

machung eines rechtlichen Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder der Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

Wie erhalte ich eine Urkunde?

Sie erhalten Ihre Urkunde durch persönliche Vorsprache beim entsprechenden Standesamt. Können Sie nicht persönlich vorsprechen, kann die Ausstellung der Urkunde auch schriftlich beantragt werden. Dem entsprechenden Antrag muss die betreffende Gebühr in bar oder in Form eines Verrechnungsschecks beigelegt sein. Sie können die Gebühr jedoch auch überweisen.

Formulare

Drucken Sie bitte die Formulare aus und senden Sie diese unterschrieben an die angegebene Anschrift per Post. Diese finden Sie unter dem nachfolgend aufgeführen Link: