Personalausweis

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen.

Neuer elektronischer Personalausweis ab 01.11.2010

Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie die neue Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch des Antragstellers die Fingerabdrücke digital gespeichert.

Weitere Fragen zum neuen Personalausweis beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermeldeamts gern. Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung.

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich gestellt und unterschrieben werden. Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Bearbeitung dauert ca. 2 – 3 Wochen. Sollten Sie den Personalausweis früher benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis, der drei Monate Gültigkeit hat, beantragen. Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.

Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Sie können die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder auch auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) nachlesen.

 

Für den neuen elektronischen Personalausweis benötigen wir:

  • den „alten" Personalausweis
  • Ihre Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch
  • Der Antragsteller hat seinen Hauptwohnsitz in Hürtgenwald
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren bzw. 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
  • bei Jugendlichen unter 16 Jahren:
  • die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten ist erforderlich
  • bei gemeinsamen Sorgerecht: schriftliche Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten
  • bei alleinigem Sorgerecht: Nachweis über alleiniges Sorgerecht (z.B. Scheidungsurteil)
  • Ausweise beider Elternteile

 

Allgemeine Hinweise

Die Gültigkeit des Bundespersonalausweises beträgt bei Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 6 Jahre, bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre.

Bitte beachten Sie, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Personalausweises vorgeschrieben ist, bzw. die Einreise nur mit einem Reisepass möglich ist.

 

Gebühren für die Ausstellung von Bundespersonalausweisen ab 01. November 2010

Antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro (10 Jahre gültig)

Antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro (6 Jahre gültig)

 

Weitere Gebührenregelungen bei Nutzung der eID-Funktion:

Ändern der Transport-Pin in eine 6-stellige persönliche PIN im Bürgerbüro bei der Ausgabe des Personalausweises: gebührenfrei

Erstmaliges Einschalten der Online-Ausweisfunktion ab Vollendung des 16. Lebensjahres mit Setzen der persönlichen PIN: gebührenfrei

Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion: 6,00 Euro

Ausschalten der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei

Ändern der PIN im Bürgerbüro (z.b. PIN vergessen): 6,00 Euro

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei

Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6,00 Euro

vorläufiger Personalausweis

Einen vorläufigen Personalausweis können Sie erhalten, wenn z.B. kurzfristig eine Reise ansteht, Ihr Personalausweis aber abgelaufen ist, verloren oder gestohlen wurde. Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate gültig und wird sofort ausgestellt.

Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Sie können die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder auch auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) nachlesen.

 

Notwendige Unterlagen

  • soweit vorhanden Kinderausweis/Kinderreisepass, Reisepass oder bisheriger Personalausweis
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Der Antragsteller hat seinen Hauptwohnsitz in Hürtgenwald
  • Familienstammbuch, Geburts-, Abstammungs- oder Eheschließungsurkunde
  • bei Jugendlichen unter 16 Jahren:
  • die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten ist erforderlich
  • bei gemeinsamen Sorgerecht: schriftliche Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten
  • bei alleinigem Sorgerecht: Nachweis über alleiniges Sorgerecht (z.B. Scheidungsurteil)
  • Ausweise beider Elternteile

 

Allgemeine Hinweise

Bitte bedenken Sie, dass für die Einreise in einige Länder ein vorläufiger Personalausweis nicht ausreicht.

 

Gebühren

Der vorläufige Personalausweis kostet 10,-- Euro.