Reisepass

Seit November 2005 werden in Deutschland elektronische Reisepässe ausgegeben. Im ePass sind sogenannte biometrische Daten in einem Chip gespeichert.

 

Seit dem 01. November 2007 werden für Reisepässe auch Fingerabdrücke erfasst, die bei der Beantragung des Reisepasses mit Hilfe von Scannern aufgenommen werden. Für Kinder werden die Fingerabdrücke ab dem vollendeten 6. Lebensjahr in den ePass aufgenommen

Eine persönliche Vorsprache ist bei Antragstellung zwingend erforderlich, da bei der Beantragung die Unterschrift geleistet und die Fingerabdrücke erfasst werden müssen.

Für den ePass, wird eine neue Art Passfoto benötigt. Das Lichtbild für den ePass wird nicht im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen. Für Fotografen und Passbehörden stehen eine neue Foto-Mustertafel und Passbildschablonen zur Verfügung, um ePass-Lichbilder auf ihre Biometrietauglichkeit zu überprüfen.

Der ePass wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Bearbeitung dauert ca. 3 Wochen.

Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Sie können die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder auch auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) nachlesen.

 

Voraussetzungen

  • Der Antragsteller besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Der Antragsteller hat seinen Hauptwohnsitz in Hürtgenwald
  • Bei der Antragstellung eines ePasses für Minderjährige:
  • eine schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten muss vorliegen
  • die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten ist erforderlich

 

Notwendige Unterlagen

  • soweit vorhanden Kinderausweis/Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis
  • Familienstammbuch, Geburts-, Abstammungs- oder Eheschließungsurkunde
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 Millimeter im Hochformat ohne Rand; das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen.
  • bei Jugendlichen unter 18 Jahren:
  • bei gemeinsamen Sorgerecht: schriftliche Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten
  • bei alleinigem Sorgerecht: Nachweis über alleiniges Sorgerecht (z.B. Scheidungsurteil)
  • Ausweise beider Elternteile

 

Allgemeine Hinweise

  • Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt bei Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 6 Jahre, bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre.
  • Kinder können seit dem 01.11.2007 in den Reisepass nicht mehr eingetragen bzw. nachgetragen werden.
  • Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.
  • Für Vielreisende kann die Ausstellung eines 48-seitigen Reisepasses beantragt werden.
  • Die Erstellung eines Express-Passes ist möglich (Bearbeitungsdauer 3 Werktage).
  • Vorlage des bisherigen Reisepasses bei Abholung.

 

Gebühren

Reisepass für Personen die das 24 Lebensjahr vollendet haben: 60,00 Euro

Reisepass für Personen die das 24 Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro

vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig): 26,00 Euro

Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 Euro zusätzlich

Expressreisepass: 32,00 Euro zusätzlich

vorläufiger Reisepass

Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist seit dem 01.11.2007 nur noch dann möglich, wenn ein Reisepass im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden kann.

 Der vorläufige Reisepass wird sofort durch das Bürgerbüro ausgestellt und ist 1 Jahr gültig.

Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Sie können die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder auch auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) nachlesen.

 

Voraussetzungen

  • Der Antragsteller besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Der Antragsteller muss persönlich erscheinen
  • Der Antragsteller hat seinen Hauptwohnsitz in Hürtgenwald
  • Bei der Antragstellung eines vorläufigen Reisepasses für Minderjährige:
  • eine schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten muss vorliegen
  • die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten ist erforderlich

 

Notwendige Unterlagen

  • soweit vorhanden Kinderausweis/Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis
  • Familienstammbuch, Geburts-, Abstammungs- oder Eheschließungsurkunde
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 Millimeter im Hochformat ohne Rand; das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen.
  • bei Jugendlichen unter 18 Jahren:
  • bei gemeinsamen Sorgerecht: schriftliche Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten
  • bei alleinigem Sorgerecht: Nachweis über alleiniges Sorgerecht (z.B. Scheidungsurteil)
  • Ausweise beider Elternteile

 

Allgemeine Hinweise

  • Kinder können seit dem 01.11.2007 in den vorläufigen Reisepass nicht mehr eingetragen bzw. nachgetragen werden.
  • Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich
  • Für die Einreise in einige Länder ist eine Mindestgültigkeit des Passes vorgeschrieben. Um welche Länder es sich handelt, können Sie im Bürgerbüro erfragen oder der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen.
  • Seit dem 01.05.2006 ist die visafreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben) möglich. Reisende, die mit einem vorläufigen Reisepass in die USA einreisen möchten, benötigen ein Visum.

 

Gebühr

Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass beträgt 26,00 Euro.