Feuerwehr
Wehrleiter
Reinhold Pickart
Kallstraße 29
52393 Hürtgenwald
Tel. 02429/7471 oder 0151/16702034
Stellv. Wehrleiter
Daniel Macherei
Kinderfeuerwehr in Hürtgenwald
Seit dem Jahr 2016 ist es den Feuerwehren gesetzlich ermöglicht eine weitere Abteilung zu gründen. Die Kinderfeuerwehr. Seitdem wurde viel Pionierarbeit in den Städten und Gemeinden geleistet. Ab dem Alter von sechs Jahren können Mädchen und Jungen nun in die Feuerwehr eintreten. Hier soll aber die Feuerwehrarbeit nicht im Vordergrund stehen. Neben der spielerischen Auseinandersetzung mit Brandschutz, Erste Hilfe und Notruf sollen Teamgeist, Hilfsbereitschaft und soziale Kompetenz erlernt und geschult werden. Der Spaß steht in jedem Fall im Vordergrund und vielleicht finden sich unter den Heranwachsenden in vielen Jahren neue Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner im aktiven Dienst. Man sollte nicht vergessen: Die Freiwilligen Feuerwehren haben Nachwuchsprobleme. Jedoch baut die Brandbekämpfung und der Bevölkerungsschutz, auch bei uns in Hürtgenwald, ausschließlich auf ehrenamtliche Kräfte. Das Feuerwehrkind von heute könnte also der Retter von morgen sein.
Die Feuerwehr Hürtgenwald geht mit ihrer Kinderfeuerwehr den herausragenden Weg mit zwei Kinderfeuerwehrgruppen in der Gemeinde. Florians Freunde Straß, im Einzugsgebiet des Löschzugs Nord, gingen im September mit beeindruckendem Erfolg an den Start. Um 30 Kindern die Aufnahme zu ermöglichen hat man zwei Untergruppen gebildet. Dies war nur möglich, da sich spontan weitere Betreuer fanden. Einige von ihnen sind sogar extra hierfür in die Unterstützungsabteilung der Feuerwehr Hürtgenwald eingetreten.
Ende November fand die Informationsveranstaltung der Löschfüchse des Löschzugs Süd in Vossenack statt. Mit zurzeit 20 interessierten Kindern ist man dort ebenfalls gestartet.


Frühjahrszeit gleich Feuerzeit?
In den wärmeren Monaten, wird nicht nur der Garten auf Vordermann gebracht. Der ein oder andere Schuppen wird aufgeräumt, wobei ausgediente Holzregale, Gerätestiele und was sich sonst so findet aussortiert wird. Vielfach wird dann „kurzer Prozess“ gemacht, die alte Feuerstelle aktiviert, die Feuerschale oder der Feuerkorb genutzt.
Das Verbrennen von Abfällen jedweder Art stellt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar.
Seit Aufhebung der „Pflanzen-Abfall-Verordnung“ im Jahr 2003 ist das Verbrennen von Kleingartenabfällen verboten. Die gemeindliche Abfallsatzung bietet die Möglichkeit, dass sämtliche Abfallarten über den Rest-, Bio- Sperr-, und Verpackungsmüll im sog. Holsystem entsorgt werden können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, alle anderen Abfälle, die davon nicht erfasst werden, oder auch größere Mengen beim ELC in Horm anzuliefern. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist jeglicher Abfall als verwertbar anzusehen.
Neben der Umweltbelastung sowie der eigenen Gefährdung durch Einatmen von Rauchgasen, sind auch Nachbarn durch abziehenden Rauch belästigt, weil sich z. B. die Windrichtung unabsehbar ändert.
Das sich anschließende Ordnunsgwidrigkeitenverfahren ist für alle Beteiligten mit viel Ärger verbunden. Nutzen Sie daher die legalen Entsorgungswege.
Beim öffnen der nachfolgend aufgeführten Downloads erhalten Sie weitere wichtige Infomationen.
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112.2 kB · PDF
Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung
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426.7 kB · PDF
Brandschutz im Haushalt
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221.7 kB · PDF
Feuer- und Katastrophenschutzgesetz