Bebauungsplan B 5 "Windpark Ochsenauel"
Bekanntmachung
Die Gemeinde Hürtgenwald weist auf folgende Bekanntmachung hin:
Bekanntmachung
der Gemeinde Hürtgenwald
Bebauungsplan B 5 „Windpark Ochsenauel“
hier: a) Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses
b) Offenlage gem. § 3 Abs 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs 2 BauGB
Der vollständige Bekanntmachungstext hängt in der Zeit vom 05.05. bis 11.05.2015 einschließlich im Bekanntmachungskasten der Gemeinde Hürtgenwald am Rathaus, August-Scholl-Straße 5, 52393 Hürtgenwald-Kleinhau, aus.
Zudem ist auch der aushängende Bekanntmachungstext im Anschluss an diese Hinweisbekanntmachung vollständig nachrichtlich einsehbar.
Hürtgenwald, den 30.04.2015
Der Bürgermeister
gez.
Axel Buch
Nachrichtliche Wiedergabe des in der Hinweisbekanntmachung vom 30.04.2015 aufgeführten Bekanntmachungstextes
Bekanntmachung
der Gemeinde Hürtgenwald
Bebauungsplan B 5 „Windpark Ochsenauel“
hier: a) Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses
b) Offenlage gem. § 3 Abs 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 10.05.2012 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan B 5 beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs 1 BauGB öffentlich bekannt - gemacht.
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 23.04.2015 beschlossen, den Bebauungsplan B 5 als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Windpark Ochsenauel“ weiter zu führen. In gleicher Sitzung wurde auch die Durchführung der Offenlage des Bebauungsplans B 5 gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel der Planung ist es, die Ansiedlung von Windenergieanlagen, die durch die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie in der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes ermöglicht wird, detailliert zu steuern.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt nunmehr die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgt gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachstehenden Planausschnitt dargestellt:
Abbildung 1: Geltungsbereich (o. Maßstab)
Die Planunterlagen für die Offenlage der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen aus:
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Planzeichnung
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Begründung zum Bebauungsplan
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Umweltbericht zum Bebauungsplan
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Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr 2015: Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan B 5 „Windpark Ochsenauel“ der Gemeinde Hürtgenwald (Kreis Düren) inklusive der Art-für-Art-Protokolle
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Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Fritz GbR (09.02.2015): Eingriffsermittlung „Landschaftsbild“ für einen Windpark im Bereich der Potentialfläche Brandenberg (Gemeinde Hürtgenwald, Kreis Düren), Dortmund
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IEL, November 2013: Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von drei geplanten Windenergieanlagen am Standort Ochsenauel; Stellungnahme aus März 2014 und Oktober 2014
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IEL, November 2013: Berechnung der Schattenwurfdauer für den Betrieb von drei Windenergieanlagen am Standort Ochsenauel, Stellungnahme aus März 2014 und Oktober 2014
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VDH Projektmanagement 2015: Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag zum Bebauungsplan B 5
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Art der Umweltinformation/ Schutzgut |
Quelle |
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Mensch und Gesundheit |
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Naherholung |
Information zu möglichen Auswirkungen auf die Naherholung |
Umweltbericht der VDH |
Immissionen |
Information zum möglichen Immissionen durch die Windenergieanlagen (WEA) |
Umweltbericht der VDH |
Schallgutachten und ergänzende Stellungnahmen der IEL |
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Schattenwurfgutachten und ergänzende Stellungnahmen der IEL |
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Bedenken zu den Schallauswirkungen der WEA |
Stellungnahme eines Bürgers |
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Anregungen zum Immissionsschutz |
Stellungnahme des Kreis Düren |
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Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt |
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Tiere |
Informationen zu den möglichen Auswirkungen auf die Fauna |
Umweltbericht der VDH |
Informationen zu den Auswirkungen der Maßnahmen auf die Lebensräume planungsrelevanter Tierarten, insbesondere der windenergiesensiblen Vogel- und Fledermausarten (hier: Baumfalke, Kiebitz, Kormoran, Rotmilan, Schwarzmilan und Schwarzstorch) |
ASP des Büro Fehr |
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Umweltbericht der VDH |
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Bedenken zu Schallauswirkungen der WEA |
Stellungnahme eines Bürgers |
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Anregungen zum Artenschutz |
Stellungnahme der Umweltverbände |
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Pflanzen |
Informationen zu den Auswirkungen der Maßnahmen insbesondere während der Bauzeit |
Umweltbericht der VDH |
Anregungen zur Planung im Wald |
Stellungnahme des Landesbetrieb Wald und Holz |
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Anregungen zu Biotopverbänden |
Stellungnahme des LANUV |
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Boden |
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Bodenfunktion |
Informationen zu den Einflüssen durch die Planung, insbesondere während der Bauzeit |
Umweltbericht der VDH |
Anregungen zum Bodenschutz |
Stellungnahme des Kreis Düren |
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Anregungen zu Tektonik und Baugrund |
Stellungnahme des Geologischen Dienstes |
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Wasser |
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Wasserhaushalt |
Informationen zu möglichen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, die Wasserschutzzonen sowie Stand- und Fließgewässer |
Umweltbericht der VDH |
Anregungen zur Wasserwirtschaft |
Stellungnahme des Kreis Düren |
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Landschaft/ Landschaftsbild |
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Landschaftsbild |
Informationen zur möglichen Beeinträchtigung der Landschaft |
Umweltbericht der VDH |
Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag der VDH |
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Eingriffsermittlung „Landschaftsbild“ der ecoda |
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Anregungen zum Ausgleich |
Stellungnahme des Geologischen Dienstes |
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Kultur und sonstige Sachgüter |
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Informationen über die Auswirkungen der Planung auf Denkmale und auf Kulturlandschaftsbereiche einschl. Bodendenkmäler |
Umweltbericht der VDH |
Angaben zum Bodendenkmalschutz |
Stellungnahme des LVR |
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Klima, Luft |
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Klimafunktionen |
Informationen zu möglichen Auswirkungen auf das Klima/ die Luft |
Umweltbericht der VDH |
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planunterlagen in der Zeit vom
20.05.2015 bis einschließlich 22.06.2015
im Rathaus der Gemeinde Hürtgenwald, August-Scholl-Straße 5, 52393 Hürtgenwald-Kleinhau, 1. Etage, Zimmer 110, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Dienststunden sind zz.
montags und mittwochs |
von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, |
dienstags |
von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr, |
donnerstags |
von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie |
freitags |
von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr. |
Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass Anregungen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Hürtgenwald, August-Scholl-Str. 5, 52393 Hürtgenwald-Kleinhau, 1. Etage, Zimmer 110, vorgetragen bzw. eingereicht werden können. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingereicht werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3, Absatz 2 und § 4 a, Absatz 6, BauGB unberücksichtigt bleiben.
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet gem. § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit auf Antrag über die Gültigkeit von Satzungen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches erlassen worden sind, z. B. von Bebauungsplänen.
Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs) nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können, und wenn auf diese Rechtsfolge im Rahmen der Beteiligung hingewiesen worden ist.
Der vorstehende Offenlegungsbeschluss wird hiermit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), ortsüblich bekannt gemacht.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
Hürtgenwald, den 29.04.2015
gez.
Axel Buch
Bürgermeister