Folgende Reihengräber auf den Friedhöfen der Gemeinde Hürtgenwald sind in der Unterhaltung vernachlässigt
Bekanntmachung
Die Gemeinde Hürtgenwald weist auf folgende Bekanntmachung hin:
Bekanntmachung der Gemeinde Hürtgenwald
Folgende Reihengräber auf den Friedhöfen der Gemeinde
Hürtgenwald sind in der Unterhaltung vernachlässigt:
Der vollständige Bekanntmachungstext hängt in der Zeit vom 28.04.2015 bis 04.05.2015 einschließlich im Bekanntmachungskasten der Gemeinde Hürtgenwald am Rathaus, August-Scholl-Straße 5, 52393 Hürtgenwald-Kleinhau, aus.
Zudem ist auch der aushängende Bekanntmachungstext im Anschluss an diese Hinweisbekanntmachung vollständig nachrichtlich einsehbar.
Hürtgenwald, den 23.04.2015
Der Bürgermeister
gez.
Axel Buch
Nachrichtliche Wiedergabe des in der Hinweisbekanntmachung vom 23.04.2015 aufgeführten Bekanntmachungstextes
Bekanntmachung der Gemeinde Hürtgenwald
Folgende Reihengräber auf den Friedhöfen der Gemeinde
Hürtgenwald sind in der Unterhaltung vernachlässigt:
Für die nachfolgenden Gräber konnten keine Nutzungsberechtigten ermittelt werden. Die nächsten oder noch lebenden Angehörigen werden gebeten, ihrer Grabpflege nachzukommen. Hierfür wird ihnen eine Frist von vier Monaten eingeräumt. Kommen die Verantwortlichen dieser Aufforderung innerhalb der angegebenen Frist nicht nach, so kann die Gemeinde die Gräber abräumen und einebnen lassen. Ein Entschädigungsanspruch gegen die Gemeinde besteht nicht. (§ 22 Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen (Friedhofssatzung) in der Gemeinde Hürtgenwald)
Friedhof |
Grabnummer |
Verstorben |
Erste Belegung |
Bergstein |
R35 |
Müller, Martha |
1988 |
|
R117 |
Schulz, Roman |
1984 |
Gey (alt) |
R105 |
Schiffer, Maria |
1983 |
|
R120 |
Krüger, Richard |
1982 |
Nähere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung, Telefon-Nr. 02429-30930 o.30932.
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
Hürtgenwald, den 22.04.2015
gez.
Axel Buch
Bürgermeister