Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen bei der Erschließungsanlage "Auf dem Heiligenfeld"
Bekanntmachung
Die Gemeinde Hürtgenwald weist auf folgende Bekanntmachung hin:
Satzung
der Gemeinde Hürtgenwald
über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen bei der Erschließungsanlage „Auf dem Heiligenfeld“ (von der Einmündung der „Kallstraße“ bis zur Einmündung in die Straße „Hammergasse“) im Bebauungsplangebiet „A 2“ im Ortsteil Bergstein vom 28.04.2014
Der vollständige Bekanntmachungstext hängt in der Zeit vom 06.05.2014 bis 12.05.2014 einschließlich im Bekanntmachungskasten der Gemeinde Hürtgenwald am Rathaus, August-Scholl-Straße 5, 52393 Hürtgenwald-Kleinhau, aus.
Zudem ist auch der aushängende Bekanntmachungstext im Anschluss an diese Hinweisbekanntmachung vollständig nachrichtlich einsehbar.
Hürtgenwald, den 30.04.2014
Der Bürgermeister
gez.
Axel Buch
Nachrichtliche Wiedergabe des in der Hinweisbekanntmachung vom 30.04.2014 aufgeführten Bekanntmachungstextes
Satzung
der Gemeinde Hürtgenwald
über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen bei der Erschließungsanlage „Auf dem Heiligenfeld“ (von der Einmündung der „Kallstraße“ bis zur Einmündung in die Straße „Hammergasse“) im Bebauungsplangebiet „A 2“ im Ortsteil Bergstein vom 28.04.2014
Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung am 08.04.2014 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Erschließungsanlage „Auf dem Heiligenfeld“ (von der Einmündung der „Kallstraße“ bis zur Einmündung der Straße „Hammergasse“) im Bebauungsplangebiet „A 2“ im Ortsteil Bergstein ist abweichend von § 8 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 03.06.1988 endgültig hergestellt, wenn ihre Fläche im Eigentum der Gemeinde ist, sie eine Verbindung mit dem übrigen öffentlichen Verkehrsnetz besitzt und die folgenden Bestandteile und Herstellungsmerkmale aufweist:
a) Mischfläche für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, verkehrsberuhigt gestaltet, mit Unterbau und Decke; die Decke kann aus Asphalt, Teer, Beton, Pflaster oder einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;
b) Gekennzeichnete Parkflächen innerhalb der Mischflächen mit Unterbau und Decke; die Decke kann aus Asphalt, Teer, Beton, Pflaster oder einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;
c) Entwässerungseinrichtungen betriebsfertig;
d) Beleuchtungseinrichtungen betriebsfertig.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen bei der Erschließungsanlage „Auf dem Heiligenfeld“ (von der Einmündung der „Kallstraße“ bis zur Einmündung der Straße „Hammergasse“) im Bebauungsplangebiet „A 2“ im Ortsteil Bergstein wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekannt-
machung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Hürtgenwald, den 28.04.2014
Buch
Bürgermeister