Wahlbekanntmachung am 25. Mai 2014
Bekanntmachung
Die Gemeinde Hürtgenwald weist auf folgende Bekanntmachung hin:
Wahlbekanntmachung
Am 25. Mai 2014
finden in der Bundesrepublik Deutschland
die Wahl zum 8. Europäischen Parlament
und in Nordrhein-Westfalen
die allgemeinen Kommunalwahlen
statt.
Der vollständige Bekanntmachungstext hängt in der Zeit vom 29.04.2014 bis 05.05.2014 einschließlich im Bekanntmachungskasten der Gemeinde Hürtgenwald am Rathaus, August-Scholl-Straße 5, 52393 Hürtgenwald-Kleinhau, aus.
Zudem ist auch der aushängende Bekanntmachungstext im Anschluss an diese Hinweisbekanntmachung vollständig nachrichtlich einsehbar.
Hürtgenwald, den 25.04.2014
Der Bürgermeister
gez.
Axel Buch
Nachrichtliche Wiedergabe des in der Hinweisbekanntmachung vom 25.04.2014 aufgeführten Bekanntmachungstextes
Wahlbekanntmachung
Am 25. Mai 2014
finden in der Bundesrepublik Deutschland
die Wahl zum 8. Europäischen Parlament
und in Nordrhein-Westfalen
die allgemeinen Kommunalwahlen
statt.
In der Gemeinde Hürtgenwald
werden hiernach
die Europawahl,
die Wahl Vertretung des Kreises (Kreistag) Düren sowie
die Wahl Vertretung der Gemeinde (Gemeinderat) Hürtgenwald
gemeinsam durchgeführt.
1. |
Die Wahlen dauern von 8:00 bis 18:00 Uhr. |
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2.
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Die Gemeinde ist in
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15 |
allgemeine Wahlbezirke (= allgemeine Stimmbezirke für die Kommunalwahlen) eingeteilt.
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Bei der Europawahl wird die Wahl in folgenden allgemeinen Wahlbezirken nach Altersgruppen und Geschlecht durchgeführt (repräsentative Wahlstatistik), die Briefwahl ist nicht betroffen; das Wahlgeheimnis wird unbedingt gewahrt: |
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Wahlbezirk |
Bezeichnung des Wahlbezirks |
Bezeichnung des Wahlraums (Straße, Nr.) |
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02.0
05.0
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Bergstein
Gey
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Grundschulgebäude Bergstein, Burgstr. 48
Kindergarten/Familienzentrum, Friedhofstr. 15
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Gleiches gilt bei den Kommunalwahlen für die Wahl zum Kreistag in folgenden allgemeinen Stimmbezirken:
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In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum |
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Dienststelle, Gebäude, Zimmer Rathaus der Gemeinde Hürtgenwald, August-Scholl-Str. 5, 52393 Hürtgenwald, Zimmer 123 |
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zur Einsichtnahme aus. |
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Der Briefwahlvorstand/die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse um |
Uhrzeit 15.30 Uhr |
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im |
Anschrift Rathaus der Gemeinde Hürtgenwald, August-Scholl-Str. 5, 52393 Hürtgenwald, Zimmer 104 und 105 |
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zusammen. |
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3. |
Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. |
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Die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweispapier sind zur Wahl mitzubrigen. |
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Die Wahlbenachrichtigung, auf der gekennzeichnet ist, für welche der Wahlen der Empfänger wahlberechtigt ist, soll bei der Wahl vorgelegt werden. |
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Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraums jeweils einen amtlichen Stimmzettel für die Wahlen ausgehändigt, zu denen sie wahlberechtigt sind. |
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3.1 |
Für die Europawahl werden weiße Stimmzettel verwendet. |
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Jeder Wähler hat eine Stimme. |
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Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. |
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Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, |
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dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. |
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3.2
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Der Wähler hat für die Gemeinderatswahl sowie die Kreistagswahl jeweils eine Stimme. |
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Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber
a) für den Gemeinderat
b) für den Kreistag
gekennzeichnet werden.
Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt:
a) für die Gemeinderatswahl: |
hellgelbe |
Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck |
d) für die Kreistagswahl: |
hellrote |
Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck |
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3.3 |
Die Stimmzettel müssen von den Wählern in der Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und einzeln so gefaltet werden, dass die Stimmabgaben nicht erkennbar sind. |
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4. |
Die Wahlhandlung sowie das im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk (Stimmbezirk) sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Stören des Wahlgeschäfts möglich ist. |
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5. |
Die Briefwahl für die Europawahl und die Kommunalwahlen finden mit jeweils eigenen Vordrucken statt; lediglich für den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gibt es einen gemeinsamen Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Wahlscheine sind von unterschiedlicher Farbe und werden jeweils gesondert mit Briefwahlunterlagen erteilt. Es sind jeweils gesonderte farblich unterscheidbare Wahlbriefe abzusenden.
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5.1 |
Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl besitzen, können an der Wahl in dem Kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, |
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durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises |
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oder |
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durch Briefwahl |
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teilnehmen. |
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Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde die folgenden Unterlagen beschaffen: |
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Europawahl: |
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einen amtlichen weißen Wahlschein |
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einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises für die Europawahl |
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einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Europawahl |
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und |
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einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist.
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5.2 |
Für die Kommunalwahlen wird ein Wahlschein ausgestellt, der im jeweiligen Wahlbezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist, gültig ist. Der Wahlschein für die Kommunalwahlen ist von gelber Farbe. |
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Wahlberechtigte, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen besitzen, können an den Wahl |
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durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks |
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oder |
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durch Briefwahl |
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teilnehmen. |
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Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde die folgenden Unterlagen beschaffen: |
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Kommunalwahlen: |
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einen amtlichen gelben Wahlschein |
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einen amtlichen hellgelben Stimmzettel für die Gemeinderatswahl |
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einen amtlichen hellroten Stimmzettel für die Kreistagswahl |
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einen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag |
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einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist. |
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5.3 |
Die gelben und roten Wahlbriefe mit den jeweils dazugehörenden Stimmzetteln in den richtigen verschlossenen Stimmzettelumschlägen und den unterschriebenen Wahlscheinen so rechtzeitig an die auf den Wahlbriefumschlägen angegebene Stelle getrennt für die Europawahl und die Kommunalwahlen übersenden, dass sie
hinsichtlich der Europawahl dort spätestens am Wahltag (Sonntag, 25.05.2014) bis 18:00 Uhr und
hinsichtlich der Kommunalwahlen dort spätestens am Wahltag (Sonntag, 25.05.2014) bis 16:00 Uhr
eingehen. Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt.
Die Wahlbriefe können auch bei der auf den Umschlägen genannten Stelle (nicht aber im Wahllokal !) abgegeben werden. |
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6.1 |
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt bei der Europawahl auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).
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6.2 |
Wer unbefugt wählt, sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch). |
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Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie in einem Bereich mit einem Abstand von weniger als zwanzig Metern von dem Gebäudeeingang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten. |
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Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidungen ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18:00 Uhr unzulässig. |
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Ort, Datum
Hürtgenwald, den 24.04.2014 |
Die Gemeindebehörde
Der Bürgermeister als Wahlleiter
gez. Axel Buch
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