Nationalpark Eifel
Einer der jüngsten Nationalparks Deutschlands
Entstehung & Allgemeines

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MUNLV NRW) hat zum 1. Januar 2004 in der Nordeifel per Rechtsverordnung den Nationalpark Eifel ausgewiesen. Das Großschutzgebiet liegt im Mittelgebirge der Nordeifel zwischen Nideggen im Nordosten und dem Königreich Belgien im Südwesten und umfasst die südlichen Teile der Kreise Aachen und Düren sowie den westlichen Teil des Kreises Euskirchen und wird durchflossen von den Bächen Urft und Rur, die zu Talsperren aufgestaut sind.
Der Nationalpark Eifel gehört zu den jüngsten Nationalparks Deutschlands und ist der erste Nationalpark in NRW, gleichzeitig der 14. Nationalpark in Deutschland sowie darüber hinaus der erste Nationalpark der bodensauren Buchenwälder. Im Nationalpark Eifel werden Buchenwälder auf sauren Böden großflächig geschützt. Er bietet majestätische Buchenwälder auf sanft geschwungenen Berghöhen, Eichenwälder an felsigen Südhängen mit Teppichen aus gelbem Wachtelweizen, schattig-kühle Schluchtwälder mit zartblättrigen Farnen, malerische Bachtäler mit blühenden Wiesen und schroffe Felsen als Lebensraum für seltene Pflanzen und Tiere.
Das Nationalparkgebiet umfasst 10.700 Hektar mit überwiegend Waldflächen. 70 Prozent dieser Fläche entfallen auf Staatswaldflächen des Landes NRW.
Dabei handelt es sich um die Staatswaldgebiete Dedenborn, Hetzingen, Kermeter und Wahlerscheid. Darüber hinaus werden ab Beginn 2006 auch die Flächen des Truppenübungsplatzes Vogelsang öffentlich zugänglich sein, der bis dahin seinen Betrieb aufgeben wird.
Mit dem Nationalpark werden die für die Naturlandschaft der nördlichen Eifel charakteristischen Lebensräume und Lebensgemeinschaften auf bodensauren Standorten zwischen 200 und 600 m über NN besonders geschützt. Dies sind insbesondere Laubwälder, Quellgebiete, Bachtäler, Felsbildungen und diverse Offenlandbiotope.
Im Nationalparkgebiet kommen über 230 gefährdete Pflanzen- und Tierarten vor. Allein 1300 Käferarten wurden in seinen Wäldern entdeckt. Schutzzweck ist es u.a., die Lebensräume u.a. folgender Tierarten zu bewahren bzw. wiederherzustellen: Wildkatze, Biber, verschiedene Fledermausarten, Uhu, Roter Milan, Schwarzstorch, Wespenbussard, Eisvogel, Neuntöter, Schwarz- und Mittelspecht, Mauereidechse und Schlingnatter. Unter den Pflanzenarten sind besonders hervorzuheben: Deutsche Hundszunge, Gelbe Narzisse, Astlose Graslilie, Moorlilie, Fieberklee, Hirschzunge und Mondviole.
Auch der Borkenkäfer, als Teil des Ökosystems Wald, verursacht im Nationalpark Eifel keinen Schaden. Entsprechend der Philosophie des Nationalparks "Natur Natur sein lassen "wird er auch in den Randbereichen nicht bekämpft solange für benachbarte Wirtschaftswälder kein Schaden ausgeht.
Nationalpark-Verordnung
Die Nationalpark-Verordnung erklärt Geltungsbereich, Zonierung und Schutzzweck des Nationalparks. Daneben beschreibt sie Wege zur Umsetzung der Schutzziele, Planungen und Nutzungen, führt Schutzvorschriften auf und erläutert die Organisation des Nationalparks.
-
37.7 kB · PDF
Nationalpark-Verordnung -
25.5 kB · PDF
Amtl. Begründung zur Nationalpark-Verordnung
Ansprechpartner

EUROPARC Deutschland - Dachverband Deutscher Nationalparke
Bundesgeschäftsstelle
Marienstraße 31
10117 Berlin
Tel.: 030 288 78 82-0
Fax: 030 288 78 82-16

Förderverein Nationalpark Eifel e.V.
Kurhausstraße 6
53937 Schleiden - Gemünd
Tel.: 02444 91 48 82
Fax: 02444 91 48 83

Rureifel-Tourismus e.V.
An der Laag 4
52396 Heimbach
Tel.: 02446 80 579-0
Fax: 02446 80 579-30

Naturpark Hohes Venn - Eifel
Geschäftsstelle
Steinfelder Straße 8
53947 Nettersheim
Tel.: 02486 91 11 17
Fax: 02486 91 11 16
