Wirtschaft und Bauen

Landesbetrieb Straßen NRW und mögliche Maßnahmen im Gemeindegebiet

 

Im Juli konnte Bürgermeister Axel Buch mit dem Leiter der Niederlassung Ville-Eifel (Euskirchen) des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen ein ausführliches Gespräch hinsichtlich mehrerer notwendiger Baumaßnahmen an Landes- und Bundesstraßen führen. Hierbei wurden insbesondere angesprochen:

 

Radweg zwischen Ortslage Vossenack und Raffelsbrand, möglichst bis zur Gemeindegrenze Simmerath (Forsthaus Jägerhaus)

Die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit ist den Beteiligten voll und ganz bewusst. Eine ausgearbeitete Planung existiert beim Straßenbaulastträger bereits seit einigen Jahren. Die Umsetzung ist bisher an der Flächenverfügbarkeit gescheitert.

Es erfolgt ein neuer Anlauf, in welchem für den Radweg geworben wird. Die Gemeinde hat hierbei ihre Unterstützung angeboten.

 

L 11 (Ortslage Bergstein, Kallstraße) und L 218 (Ortslage Vossenack, Pfarrer-Dickmann-Straße)

Die Sanierungen der Fahrbahnoberflächen der L 11 (Ortslage Bergstein, Kallstraße) und der L 218 (Ortslage Vossenack, Pfarrer-Dickmann-Straße) können nur als Mittelanmeldungen in das Landesstraßenunterhaltungsprogramm des Jahres 2021 aufgenommen werden. Die Mittel für Landesstraßen stehen nur sehr eingeschränkt zur Verfügung, so dass eine Priorisierung u.a. anhand der Verkehrsbelastung und des Straßenzustands vorzunehmen ist. Der Straßenbaulastträger wurde eindringlich für beide Streckenabschnitte sensibilisiert.

 

B 399 in der Ortslage Großhau (fußläufige Verbindung Honighecke/ Auf der Weide) zur Ortsmitte Großhau

Ein Anlieger hatte sich an die Verwaltung mit der Bitte gewandt, den Straßenbaulastträger auf die Gefahr der Straßenquerung zwischen beiden Bereichen hinzuweisen und für eine bauliche Verbesserung zu sorgen. Dem Straßenbaulastträger wurde die Gefahr und besondere Situation (Unübersichtlichkeit) vorgetragen. Es konnte erreicht werden, dass eine fundierte Untersuchung seitens Straßen.NRW in Auftrag gegeben wird.

9,6 Millionen Euro für den Wohnungsbau im Kreis Düren

Der Kreis Düren informiert

 

Das Land NRW stellt dem Kreis Düren in diesem Jahr 9,6 Millionen Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung.

Mietwohnraum wird am stärksten gefördert

Förderschwerpunkt bleibt mit 7,6 Millionen Euro die Schaffung von Mietwohnraum. Für die Eigentumsförderung stehen 700.000 Euro zur Verfügung, für die Modernisierung von Bestandsimmobilien 1,3 Millionen Euro. Die Förderkonditionen wurden nochmals verbessert.
 

Bis zu 1780 Euro Förderung je Quadratmeter Wohnfläche

Der Neubau von Mietwohnungen wird mit Darlehen von 1550 bis 1780 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gefördert. Darüber hinaus gibt es Zusatzdarlehen für kleine Wohnungen und den Einbau eines Aufzuges. Die Darlehen haben eine Zinsbindung von 20 oder 25 Jahren. Je nach Kommune sind sie bis zum zehnten Jahr zinslos und ab dem elften Jahr mit 0,5 % zu verzinsen. Der laufende Verwaltungskostenbeitrag ist auf 0,5% festgesetzt. Die Tilgung beträgt 1%, wobei bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre möglich sind. Darüber hinaus wird nach Fertigstellung der Baumaßnahme ein Tilgungsnachlass von 15% gewährt.

Eigentumsförderung wurde deutlich aufgewertet

Die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum (Eigentumsförderung) für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung erfährt eine deutliche Aufwertung. So ist eine Neubauförderung wieder landesweit möglich. Darüber hinaus wird bei der Ermittlung des Fördervolumens nicht mehr zwischen dem Neubau und dem Erwerb einer Bestandsimmobilie unterschieden. Zudem stieg die Förderung deutlich. So ergibt sich zum Beispiel für einen Vier-Personenhaushalt mit zwei Kindern in der Kostenkategorie 2 ein Förderdarlehen in Höhe von 100.000 Euro und ein möglicher Tilgungsnachlass von 7500 Euro. Das Darlehen wird 20 Jahre lang lediglich mit 0,5% verzinst. Der laufende Verwaltungskostenbeitrag beträgt ebenfalls 0,5%, der einmalige 0,4%. Die Tilgung beträgt beim Neubau 1% und beim Erwerb einer Bestandsimmobilie 2%.

Barrierefreie und energetische Modernisierung

Bei der Modernisierungsförderung steht die barrierefreie und energetische Aufwertung von Einfamilienhäusern und Mietwohnungen im Vordergrund. Dazu zählen etwa der Einbau einer neuen Heizungsanlage, der Einbau eines Treppenliftes oder einer bodengleichen Dusche. Maßnahmen können mit zinsgünstigen Darlehen bis zu 100.000 Euro pro Wohnung gefördert werden. Die Darlehen haben eine Zinsbindung von 20 oder 25 Jahren und sind in den ersten zehn Jahren zinslos. Ab dem elften Jahr fällt ein Zins von 0,5% an. Der laufende Verwaltungskostenbeitrag beträgt 0,5% und der einmalige 0,4%. Getilgt wird das Darlehen mit 2%.

Bei der Finanzierung des Modernisierungsvorhabens ist kein Eigenanteil mehr zu erbringen und ein Tilgungsnachlass von 20% möglich. Fördervoraussetzung ist jedoch unter anderem die Einhaltung von Mietpreis- und Belegungsbindungen oder bei Eigenheimen die Einhaltung der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung (zum Beispiel ein Bruttoeinkommen von etwa 54.600 Euro für einen Vier-Personenhaushalt).

 

Für Auskünfte und Rückfragen steht das Amt für Bauordnung und Wohnungswesen des Kreises Düren unter den Rufnummern 02421/ 22 -2711 oder 22- 2714 zur Verfügung.