Beschreibung
Die Eheschließenden haben die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anzumelden.
Die Eheschließung kann bei jedem deutschen Standesamt erfolgen.
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trauungstermin erfolgen.
Ist es einem Eheschließenden aus dringenden Gründen nicht möglich im Standesamt zu erscheinen, kann er sich durch Vollmacht vertreten lassen.
Gerne merken wir Ihren gewünschten Eheschließungstermin vor, dieser wird jedoch erst mit der Anmeldung der Eheschließung, nach Vorlage der vollständigen Unterlagen, verbindlich.
Bestehende Lebenspartnerschaften können auf Antrag in eine Ehe umgewidmet werden.