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Gemeinde Hürtgenwald

Haus des Gastes

Bei dem nach seinem letzten Besitzer benannten "Junkerhaus Simonskall" handelt es sich um ein Teilgebäude eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudekomplexes, des Haus des Gastes.

Der gesamte Baukomplex besteht aus einem zweigeschossigen Doppelhaus mit einem massiven Untergeschoß aus Bruchsteinen und einem Obergeschoß aus Fachwerk, welches sich an die Reste eines möglicherweise ehemaligen Wehrturmes aus Bruchstein anschließt. Eine inschriftliche Datierung auf dem Türsturz lautet "1651, renoviert 1773".

Neben anderen historischen Gebäuden ist dieser Gebäudekomplex für den alten Ort Simonskall prägend.
Errichtet wurde das Haus 1651 von Johann Wilden, dem Schwiegersohndes damals bedeutenden Hüttenmeisters Simon Kremer, von dem auch der Ort Simonskall seinen Namen hat. Das Haus diente in früheren Jahren den Besitzern der nahegelegenen Eisenhütte als Wohnstätte. In den Jahren 1919 bis 1921 wurde das Junkerhaus Aufenthalts- und Arbeitsstätte von vier Kölner Künstlern, den "Progressiven in der neuen Sachlichkeit", die sich ähnlich wie die Künstlergemeinschaft in Worbswede, gebildet hatten.
 
 
Simonskall lebt nicht nur von seiner Lage und der Landschaft, sondern auch von seiner Geschichte. Ein derartiges Kulturdenkmal verbunden mit der teilweise zum Haus passenden Möblierung sowie der allgemeinen Zugänglichkeit für Touristen trägt zur Attraktivität des Fremdenverkehrsortes, insbesondere bezogen auf eine längere Verweildauer, bei.

Die Ortschaften Simonskall und Vossenack der Gemeinde Hürtgenwald sind bekannte und sehr beliebte Fremdenverkehrsorte. Sie liegen im Erholungsgebiet "Dürener-Rur-Eifel", welches wiederum um den "Deutsch-Belgischen Naturpark" gelegen ist.

Das Junkerhaus wird den gesamten Bereich der Gemeinde als Einzugsgebiet haben. Da sich der Schwerpunkt des Fremdenverkehrs auf die Orte Simonskall und Vossenack konzentriert, ist der Standort Simonskall für das Junkerhaus optimal.

Simonskall und Vossenack haben als Fremdenverkehrsort überwiegend überregionale Bedeutung. Der Einzugsbereich erstreckt sich, soweit es die Naherholung betrifft, in der Hauptsache auf den Raum Mönchengladbach, Düsseldorf, das Ruhrgebiet und den Niederrhein sowie das benachbarte Ausland.

Der Schwerpunkt liegt dabei im Kurzurlaubsbereich mit einer Auslastung an den Wochenenden von fast 100 %.

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