Details
Verfahrensablauf
Die Auskunftssperre ist schriftlich (formlos) unter Darlegung der Gründe im Bürgerbüro zu beantragen. Vorhandene Beweismittel (z.B. Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen) sind beizufügen. Die Meldebehörde entscheidet über die Einrichtung oder Ablehnung einer Auskunftssperre durch Bescheid.
Zuständige Stelle
Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hürtgenwald
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Eintragung einer Auskunftssperre ist, dass der Betroffene der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
Bemerkung
Eine Auskunftssperre entfaltet in der Regel ihre Wirkung nur dann, wenn zuvor ein Wohnungswechsel stattgefunden hat. Soll eine eingerichtete Auskunftssperre bei einem Wegzug in eine andere Stadt/Gemeinde weiter fortbestehen, ist die Auskunftssperre bei der Anmeldung in der neuen Stadt/Gemeinde neu zu beantragen.
Anschrift und Erreichbarkeit
Ort
Bürgerservice & Meldewesen
Auskunftssperre
Gemeinde Hürtgenwald
August-Scholl-Straße 5
52393 Hürtgenwald
Barrierefreier Zugang
WC
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | |
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Frau Helga Bethlehem | Sachbearbeitung | 02429 30929 | |
Frau Yvonne Heinen | Sachbearbeitung | 02429 30939 | |
Frau Carmen Koll | Sachbearbeitung | 02429 30928 |
Organisationseinheiten
Name | |
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Bürgerservice & Meldewesen |