Details
Zuständige Stelle
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt zuständig, wo Sie zuletzt in Deutschland gemeldet waren.
Voraussetzungen
- beide deutsche Staatsangehörige
- beide in Hürtgenwald wohnhaft oder ihr letzter deutscher Wohnsitz in Hürtgenwald war
- beide volljährig
- beide noch nicht verheiratet waren
Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, lassen Sie sich von uns beraten.
Dokumente
- den ausgefüllten Antrag für das Ehefähigkeitszeugnis
- Personalausweis/Reisepass
- Geburtsregisterauszug (bei Ihrem Geburtsstandesamt erhältlich)
- eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Meldeamtes mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes
Zahlungsarten
40,00€, wenn beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
60,00€, wenn eine Person keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
Rechtsgrundlage
Bemerkung
Ausländer/innen, die in Deutschland heiraten möchten, brauchen auch ein Ehefähigkeitszeugnis. In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Heimatbehörde, dass der Eheschließung in Deutschland kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.
Anschrift und Erreichbarkeit
Ort
Bürgerservice & Meldewesen
Ehefähigkeitszeugnis
Gemeinde Hürtgenwald
August-Scholl-Straße 5
52393 Hürtgenwald
Barrierefreier Zugang
WC
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | |
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Herr Lukas Backhausen | Sachbearbeitung (Standesbeamter) | 02429 30932 | |
Herr Frank Heidbüchel | Abteilungsleiter (Standesbeamter) | 02429 30930 |
Organisationseinheiten
Name | |
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Bürgerservice & Meldewesen |