Details
Voraussetzungen
Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen erfolgreich abgelegt haben.
Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass
- Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung (Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.)
- Passfoto
- Nachweis über die Fischerprüfung
Beim einreichen eines schriftlichen Antrags bitten wir Sie, ausschließlich Kopien einzureichen.
Gebühren
- 16 Euro für ein Jahr
- 48 Euro für fünf Jahre
Rechtsgrundlage
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | |
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Herr Lukas Backhausen | Sachbearbeitung (Standesbeamter) | 02429 30932 | |
Herr Stephan Elbern | stellv. Abteilungsleiter | 02429 30937 |