Details
Verfahrensablauf
Zur Anzeige verpflichtet ist:
jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist oder
jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist (nur wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert sind).
Zuständige Stelle
Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.
Hausgeburt = Standesamt Hürtgenwald
Krankenhaus, z. B. Standesamt Simmerath, Düren, Stolberg
Dokumente
Folgende Unterlagen werden benötigt:
● eine vom Arzt/Ärztin oder der Hebamme ausgestellte Bescheinigung über die Geburt,
● bei miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunde und die Eheurkunde oder ein
beglaubigter Auszug aus dem Eheregister,
● bei nicht miteinander verheiratete Eltern die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärung hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen,
● gültiger Personalausweis oder Reisepass der Eltern.
Bemerkung
● alle Urkunden müssen im Original vorliegen,
● fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung benötigt,
● in besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Fristen
Eine Hausgeburt im Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald ist innerhalb einer Woche beim Standesamt Hürtgenwald anzuzeigen.
Anschrift und Erreichbarkeit
Ort
Bürgerservice & Meldewesen
Geburtenanmeldung
Gemeinde Hürtgenwald
August-Scholl-Straße 5
52393 Hürtgenwald
Barrierefreier Zugang
WC
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | |
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Herr Lukas Backhausen | Sachbearbeitung (Standesbeamter) | 02429 30932 | |
Herr Frank Heidbüchel | Abteilungsleiter (Standesbeamter) | 02429 30930 |
Organisationseinheiten
Name | |
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Bürgerservice & Meldewesen |