Details
Verfahrensablauf
Sie können die Vaterschaftsanerkennung schon vor der Geburt abgeben. Die Anerkennung vor der Geburt hat den Vorteil, dass Sie nach Anmeldung der Geburt sogleich in die Geburtsurkunde Ihres Kindes eingetragen werden. Geben Sie die Vaterschaftsanerkennung erst nach der Geburt ab, muss eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Zuständige Stelle
Sie müssen Ihre Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft persönlich bei einer zuständigen Stelle abgeben, zum Beispiel:
- bei Ihrem Jugendamt
- bei einem Standesamt
- bei einem Amtsgericht oder
- bei einem Notar
Die Mutter muss ebenfalls persönlich ihre Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung erklären. Die zuständige Stelle beurkundet die Erklärung des Vaters und die Zustimmung der Mutter. Je nach Bundesland kann die Vaterschaftsanerkennung beim Notar oder Amtsgericht kostenpflichtig sein.
Voraussetzungen
- Es besteht keine andere Vaterschaft für das Kind
- Die Mutter stimmt der Vaterschaftsanerkennung zu
- Hat die Mutter kein Sorgerecht für das betreffende Kind, ist die Zustimmung des Kindes erforderlich. Bei einem nicht geschäftsfähigen Kind bzw. einem Kind unter 14 Jahren ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters notwendig.
Anerkennungen oder Zustimmungen müssen persönlich abgegeben werden.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Anschrift und Erreichbarkeit
Ort
Bürgerservice & Meldewesen
Vaterschaftsanerkenntnisse
Gemeinde Hürtgenwald
August-Scholl-Straße 5
52393 Hürtgenwald
Barrierefreier Zugang
WC
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | |
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Herr Lukas Backhausen | Sachbearbeitung (Standesbeamter) | 02429 30932 | |
Herr Frank Heidbüchel | Abteilungsleiter (Standesbeamter) | 02429 30930 |
Organisationseinheiten
Name | |
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Bürgerservice & Meldewesen |