Details
Zuständige Stelle
Die Kommunen treffen alle hoheitlichen Maßnahmen, die gegenüber Grundstückseigentümern und anderweitig Verantwortlichen erforderlich sind. Sie entscheiden auch über Sperrungen, Evakuierungen etc. Dabei werden sie durch die Polizei und den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) unterstützt.
Rechtsgrundlage
Die zivile Kampfmittelbeseitigung in Deutschland ist eine Aufgabe zur Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, daher ist üblicherweise in jedem Bundesland eine entsprechende „Kampfmittelverordnung“ erlassen worden:
Kampfmittelverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (KampfmittelVO NRW) (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | |
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Herr Stephan Elbern | stellv. Abteilungsleiter | 02429 30937 |