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Gemeinde Hürtgenwald

Schmutzwassergebühr

Beschreibung

Die Gemeinde Hürtgenwald erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage Benutzungsgebühren. Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach dem Frischwasserverbrauch. Der Frischwasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. 

Für die Anrechnung nicht schmutzwasserwirksamer Wassermengen (z.B. zur Gartenbewässerung, Viehhaltung) ist zwingend ein sogenannter Zwischenzähler zu führen 

Für den Einbau von Zwischenzählern und die Feststellung der zurück gehaltenen Wassermengen ist eine Gebühr zu entrichten. Sie beträgt für die Dauer der Laufzeit der Eichung (6 Jahre) anteilig pro Jahr derzeit 33,72 EUR. Im Jahr 2024 beträgt der Preis pro m³ Schmutzwasser 3,69 EUR.

Der Zwischenzähler wird ausschließlich durch das Wasserwerk Perlenbach im Innenbereich eingebaut und verplombt.

Die Befüllung eines Pools oder Schwimmbades über den Zwischenzähler ist nicht zulässig. Pool- oder Schwimmbadwasser ist immer benutztes Wasser und muss bei Entsorgung der Kanalisation zugeführt werden.

Damit eine steuerliche Berücksichtigung im Grundbesitzabgabenbescheid stattfinden kann, ist es unbedingt erforderlich, dass neben dem Stand des Frischwasserzählers zusätzlich der Stand des Zwischenzählers durch den Eigentümer am Ende des Jahres abgelesen und dem Wasserwerk mitgeteilt wird.

Erläuterungen und Hinweise