Inhalt anspringen

Gemeinde Hürtgenwald

Sterbefallbeurkundung

Stirbt eine Person in Hürtgenwald, beurkundet das Standesamt der Gemeinde Hürtgenwald den Todesfall.

Beschreibung

Der Tod einer Person ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Todesortes anzuzeigen. Der Samstag gilt nicht als Werktag.

Die Anzeige erfolgt in den allermeisten Fällen schriftlich über ein beauftragtes Beerdigungsinstitut, kann jedoch auch mündlich durch

  • Personen, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben,
  • einer Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat oder
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, angezeigt werden.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay.com