Die Ausstellung der Untersuchungsberechtigungsscheine erfolgt seit Oktober 2023 in Form einer sogenannten UBS-ID. Die UBS-ID kann online ohne persönliche Vorsprache beantragt werden.
Jugendliche Personen, die den Weg der Online-Beantragung nicht nutzen können oder wollen, können die UBS-ID bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen. Jugendliche mit Wohnsitz im Ausland können die UBS-ID ebenfalls bei der Gemeinde Hürtgenwald erhalten, falls der künftige Arbeitgeber seinen Sitz in Hürtgenwald hat.
Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor beschäftigungsbeginn vor.
Wenn Sie ein Jahr nach der Erstuntersuchung immer noch unter 18 sind, müssen Sie erneut untersucht werden. Dafür benötigen Sie einen weiteren Untersuchungsberechtigungsschein.
Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen. Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen, anderenfalls müssen Sie die Untersuchung wiederholen. Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Beschäftigungsbeginn muss die erste Nachuntersuchung erfolgen, wenn sie bis dahin noch unter 18 Jahre sind. Die Bescheinigung darüber müssen Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber spätestens nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung übergeben.