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Termin im Rathaus buchen
Über den Button erreichen Sie das Buchungsmodul. Wählen Sie dort die gewünschte Dienstleistung aus und reservieren diese zu Ihrem Wunschtermin. Sie erhalten nach der Reservierung per E-Mail eine Bestätigung.
Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie herzlich, den Termin rechtzeitig abzusagen.
Details
Voraussetzungen
- Der Antragsteller besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
- Der Antragsteller muss persönlich erscheinen
- Der Antragsteller hat seinen Hauptwohnsitz in Hürtgenwald
Bei der Antragstellung eines (vorläufigen) Reisepasses für Minderjährige:
- eine schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten muss vorliegen
- die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten ist erforderlich
Dokumente
Für den Reisepass benötigen wir:
- soweit vorhanden Kinderausweis/Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis
- Familienstammbuch, Geburts-, Abstammungs- oder Eheschließungsurkunde
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 Millimeter im Hochformat ohne Rand; das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen.
bei Jugendlichen unter 18 Jahren:
- bei gemeinsamen Sorgerecht: schriftliche Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten
- bei alleinigem Sorgerecht: Nachweis über alleiniges Sorgerecht (z.B. Scheidungsurteil)
- Ausweise beider Elternteile
Gebühren
Reisepass für Personen die das 24 Lebensjahr vollendet haben: 70,00 Euro
Reisepass für Personen die das 24 Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro
vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig): 26,00 Euro
Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 Euro zusätzlich
Expressreisepass: 32,00 Euro zusätzlich
Zahlungsarten
bar oder EC-Cash
Bemerkung
Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt bei Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 6 Jahre, bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre.
Kinder können seit dem 01.11.2007 in den Reisepass nicht mehr eingetragen bzw. nachgetragen werden.
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.
Für Vielreisende kann die Ausstellung eines 48-seitigen Reisepasses beantragt werden.
Die Erstellung eines Express-Passes ist möglich (Bearbeitungsdauer 3 Werktage).
Vorlage des bisherigen Reisepasses bei Abholung.
Für die Einreise in einige Länder ist eine Mindestgültigkeit des Passes vorgeschrieben. Um welche Länder es sich handelt, können Sie im Bürgerbüro erfragen oder der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen.
Seit dem 01.05.2006 ist die visafreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben) möglich. Reisende, die mit einem vorläufigen Reisepass in die USA einreisen möchten, benötigen ein Visum.
Anschrift und Erreichbarkeit
Ort
Bürgerservice & Meldewesen
(vorläufiger) Reisepass
Gemeinde Hürtgenwald
August-Scholl-Straße 5
52393 Hürtgenwald
Barrierefreier Zugang
WC
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | |
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Frau Helga Bethlehem | Sachbearbeitung | 02429 30929 | |
Frau Yvonne Heinen | Sachbearbeitung | 02429 30939 | |
Frau Carmen Koll | Sachbearbeitung | 02429 30928 |
Organisationseinheiten
Name | |
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Bürgerservice & Meldewesen |