Details
Zuständige Stelle
Amtsgericht Düren
August-Klotz-Str. 14
52349 Düren
02421/4930
poststelleag-dueren.nrwde
Dokumente
Vorzulegen bzw. anzugeben ist
• ein gültiger Personalausweis (oder einen Reisepass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung),
• der Familien- und Vorname, Tag und Ort der Geburt, die Adresse sowie der Familienstand sowie
• die eindeutige Bezeichnung der Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der Sie austreten wollen,
• Ort und Kirchengemeinde/Pfarrei der Taufe (wenn bekannt).
Besonderheiten bei Minderjährigen
Für Kinder unter 12 Jahren und für Geschäftsunfähige können die gesetzlichen Vertreter, denen die Personensorge zusteht, die Erklärung abgeben, diese müssen zeitgleich bei Gericht vorsprechen. Ein alleiniges Sorgerecht ist nachzuweisen.
Bei Kindern zwischen Vollendung des 12. und des 14. Lebensjahres kann der Austritt nicht gegen deren Willen erklärt werden. Die Zustimmung zum Austritt kann das Kind nur selbst abgeben. Es muss daher zusammen mit seinen gesetzlichen Vertretern (ein alleiniges Sorgerecht ist nachzuweisen) zur Erklärung beim Notar oder beim Amtsgericht erscheinen.
Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können Minderjährige selbst den Austritt erklären, auch gegen den Willen ihrer gesetzlichen Vertreter.
Gebühren
Für die Erklärung des Austritts beim Amtsgericht oder bei einer Notarin/bei einem Notar entsteht pro Person eine Gebühr in Höhe von 30,00 € (bei einer Notarin/bei einem Notar können weitere Kosten anfallen).
Der Betrag ist vorschusspflichtig und muss bar bei der Zahlstelle oder durch den Erwerb einer elektronischen Kostenmarke entrichtet werden. Bei der zuletzt genannten Alternative beachten Sie bitte, dass es unter Umständen mehrere Tage dauern kann (üblicher Überweisungsweg), bevor die Zahlung bei der Justiz eingeht und die Kostenmarke als bezahlt gilt. Es wird daher empfohlen, eine E-Mail Anschrift anzugeben, um über den Zahlungseingang bei der Justiz unterrichtet zu werden. Bei der Zahlung per Kreditkarte ist die Kostenmarke sofort gültig.
Anschrift und Erreichbarkeit
Ort
Bürgerservice & Meldewesen
Kirchenaustritt
Gemeinde Hürtgenwald
August-Scholl-Straße 5
52393 Hürtgenwald
Barrierefreier Zugang
WC
Kontakt
Organisationseinheiten
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Bürgerservice & Meldewesen |