Beschreibung
Seit 2021 ist der Kinderreisepass nur noch ein Jahr gültig (früher sechs Jahre), längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Er kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit einem neuen Passbild verlängert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Verlängerung innerhalb des ursprünglichen Gültigkeitszeitraums beantragt wird. Nach Ablauf der Gültigkeit ist ein Neuantrag erforderlich. Vor dem 1. Januar 2021 ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit, sofern sie nicht zwischenzeitlich verlängert wird.
Die Verlängerung des Kinderreisepasses erfolgt mittels Verlängerungsaufkleber. Hierzu ist ein neues biometrietaugliches Lichtbild des Kindes erforderlich.
Nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist grundsätzlich ein Personalausweis/Reisepass auszustellen.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Sie können die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder auch auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertigesamt.de) nachlesen.